Abrechnung RS + PKH

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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anwaltsliebling
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#21

15.02.2017, 08:25

Guten Morgen,

hab nicht damit gerechnet, dass sich noch jemand meldet. Danke dafür. Die Sache liegt immer noch auf meinem Tisch ;-). Bin mir noch nicht sicher, wie ich es mache. Und sicher bin ich mir eben nicht, ob die PKH nicht aufgehoben wird, obwohl ja im PKH-Antrag angegeben worden ist, dass die RS für einen Teil Deckung gewährte. Im Antrag wurde unter "B" ja angekreuzt und dahinter geschrieben: "RS erteilte nur teilweise Deckung, ausgeschlossen aus versicherungsvertraglichen Gründen für Einwendungen wegen Mietmängeln und wegen Investitionen in bauliche Anlagen". Allerdings gehe ich davon aus, dass dies bei der PKH-Bewilligung übersehen wurde, da der PKH-Beschluss ohne Einschränkungen erlassen wurde. Ich bin schon kurz davor, dass ich einen Vergütungsantrag stelle (ganz normal halt in voller Höhe) und ein Anschreiben dazu mache und die Abrechnung der RS beilege. Bin mir aber nicht sicher, ob ich die Rechtspflegerin dadurch verärgere ;-). Alternativ rufe ich sie vielleicht doch vorher an.
Grüßle
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#22

15.02.2017, 08:32

anwaltsliebling hat geschrieben:Alternativ rufe ich sie vielleicht doch vorher an.
Vorher anrufen ist immer gut
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#23

15.02.2017, 09:14

Ich mach jetzt mal und würde dann ein Feedback geben, wie es ausging.
Grüßle
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#24

15.05.2017, 12:59

Wollte nur Bescheid geben, wie es "ausging". RS hatte von den Kosten 47,4 % bezahlt. Mein Kostenerstattungsantrag gegenüber der Staatskasse lautete gebührenmäßig (natürlich PKH-Gebühren) identisch wie die Rechnung gegenüber der RS; daraus 52,6%. Die Rechtspflegerin gab dem Antrag auch so statt.
Grüßle
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