Gericht zahlt keine MWSt auf Aktenpauschale

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anahid
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#21

09.06.2016, 11:39

Ja, war es. Die 12,00 € werden vom Rechtsanwalt ohne MwSt gezahlt und müssen an den Mandanten weiterberechnet werden zzgl. 19 % MwSt. Es hilft auch nichts, wenn die Rechnung an den Mandanten zum Ausgleich geschickt wird. Der Anwalt ist hier verpflichtet die Mehrwertsteuer abzurechnen und entsprechend an das Finanzamt abzuführen. Kommt das bei einer Steuerprüfung raus, dass das bei Euch nicht gemacht wird, dann könnt Ihr mit einer saftigen Umsatzsteuernachzahlung rechnen, die im Zweifel geschätzt wird.

Dieses Thema ist aber auch schon gefühlte 100 x im Forum in den letzten Jahren besprochen worden. Zum Teil sogar sehr ausführlich.
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Adora Belle
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#22

09.06.2016, 11:44

Das liest man aber auch nur, wenn man das Problem erkennt. ;)
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#23

09.06.2016, 12:02

Anahid: Ich danke Dir für Deine Antwort. Oh man zum Glück habe ich diesen Thread gelesen. Dann werde ich jetzt besonders gut aufpassen :thx

Liebe Grüße
Sandra
Liebe Grüße
Sandra :wink1
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