Ja, war es. Die 12,00 € werden vom Rechtsanwalt ohne MwSt gezahlt und müssen an den Mandanten weiterberechnet werden zzgl. 19 % MwSt. Es hilft auch nichts, wenn die Rechnung an den Mandanten zum Ausgleich geschickt wird. Der Anwalt ist hier verpflichtet die Mehrwertsteuer abzurechnen und entsprechend an das Finanzamt abzuführen. Kommt das bei einer Steuerprüfung raus, dass das bei Euch nicht gemacht wird, dann könnt Ihr mit einer saftigen Umsatzsteuernachzahlung rechnen, die im Zweifel geschätzt wird.
Dieses Thema ist aber auch schon gefühlte 100 x im Forum in den letzten Jahren besprochen worden. Zum Teil sogar sehr ausführlich.
Gericht zahlt keine MWSt auf Aktenpauschale
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: RAin
Das liest man aber auch nur, wenn man das Problem erkennt.