Re: Fahrtkosten in KFA werden beanstandet
Verfasst: 26.07.2019, 10:13
Hallo Ihr LIeben,
ich muss das Thema leider wieder aufnehmen:
Wenn ich alles richtig verstanden habe, sollte man die kostengünstigere Variante wählen.
Der Gegner hat seinen Wohnsitz in Leipzig und sein PBV auch. GT war in Köln. Er hat Fahrtkosten geltend gemacht. (Streitwert 500 €). Hier kann ich doch argumentieren, dass er Terminsvertreter hätte beauftragen können, da die Kosten sodann niedriger wären oder sehe ich das Falsch?
Terminsvertreter: 0,65 Verf. + 1,3 Terminsgebühr + Ausl. = 118,00 € Fahrtkosten: 297 € + Abwesenheitsgeld 70,00 € = 367 €
Wäre mehr als die Hälfte kostengünstiger oder liege ich falsch.
Danke Euch
ich muss das Thema leider wieder aufnehmen:
Wenn ich alles richtig verstanden habe, sollte man die kostengünstigere Variante wählen.
Der Gegner hat seinen Wohnsitz in Leipzig und sein PBV auch. GT war in Köln. Er hat Fahrtkosten geltend gemacht. (Streitwert 500 €). Hier kann ich doch argumentieren, dass er Terminsvertreter hätte beauftragen können, da die Kosten sodann niedriger wären oder sehe ich das Falsch?
Terminsvertreter: 0,65 Verf. + 1,3 Terminsgebühr + Ausl. = 118,00 € Fahrtkosten: 297 € + Abwesenheitsgeld 70,00 € = 367 €
Wäre mehr als die Hälfte kostengünstiger oder liege ich falsch.
Danke Euch