Re: Abrechnung Arbeitsrecht Beratung + Entwurf?
Verfasst: 27.10.2020, 09:41
Danke für euren Input! Mein Chef möchte nun aber gerne neben der 1,3 noch eine Einigungsgebühr abrechnen, da er ja mit dem Vertragsentwurf zu einer Einigung beigetragen hat und der Mandant nicht gekündigt wurde sondern eben ein Aufhebungsvertrag zustande kam.
Irgendwie klingt das für mich nicht so wirklich richtig aber ich habe auch keine Gegenargumente. Mag mir da jemand von euch noch einmal helfen?
Außerdem soll ich als Gegenstandswert 4x das Bruttogehalt veranschlagen. 3x weil Arbeitsrechtssache und 1x wegen des Zeugnisses, das ja im Aufhebungsvertrag mit geregelt wurde. Das ist doch nicht richtig? Oder seh ich das gerade komplett falsch?
Sorry wenn ich mich doof anstelle, aber wie gesagt RVG haben wir hier sehr wenig, Rechtsschutzversicherungen auch und Arbeitsrecht noch mehr![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Irgendwie klingt das für mich nicht so wirklich richtig aber ich habe auch keine Gegenargumente. Mag mir da jemand von euch noch einmal helfen?
Außerdem soll ich als Gegenstandswert 4x das Bruttogehalt veranschlagen. 3x weil Arbeitsrechtssache und 1x wegen des Zeugnisses, das ja im Aufhebungsvertrag mit geregelt wurde. Das ist doch nicht richtig? Oder seh ich das gerade komplett falsch?
Sorry wenn ich mich doof anstelle, aber wie gesagt RVG haben wir hier sehr wenig, Rechtsschutzversicherungen auch und Arbeitsrecht noch mehr
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)