Re: Zurückverweisung Streitwert
Verfasst: 15.09.2020, 18:45
Ich würde den Kfa für die I. und II. Instanz über den höheren und für die Zurückverweisung nach dem niedrigen SW beantragen und mal abwarten, was der Rechtspfleger dazu sagt.
Forum und Portal für Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte
https://www.foreno.de/