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Re: Abrechnung nach MB und Anspruchsbegründung
Verfasst: 10.08.2020, 16:34
von Sputnik85
gib die MB-Gebühr mit an als erstes, trage quasi alles so ein, wie es angefallen ist.
Re: Abrechnung nach MB und Anspruchsbegründung
Verfasst: 10.08.2020, 16:50
von MadameSecretary
Sie kommt nur einnmal... ich stehe hier wohl auf dem Schlauch. Habe jetzt:
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass MB 3305 1,0
Terminsgebühr im Mahnverfahren 3104 1,2
Da gibt das Programm mir einmal die Auslagenpauschale
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Re: Abrechnung nach MB und Anspruchsbegründung
Verfasst: 10.08.2020, 16:57
von Sputnik85
Was ist mit der 3100?
Re: Abrechnung nach MB und Anspruchsbegründung
Verfasst: 10.08.2020, 17:03
von MadameSecretary
das weiß ich nicht
Die nehm ich dann also noch dazu. Sorry, dass ich so viel frage
Re: Abrechnung nach MB und Anspruchsbegründung
Verfasst: 10.08.2020, 17:09
von MadameSecretary
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 1,0 XX EUR
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 YY EUR
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG aus Wert ..... EUR 1,0 -XX EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen. -
Terminsgebühr im Mahnverfahren § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 ZZ EUR
Ist das so richtig? Jetzt hat er tatsächlich 40 Euro Auslagenpauschale genommen
Re: Abrechnung nach MB und Anspruchsbegründung
Verfasst: 10.08.2020, 17:42
von Feldhamster
Ja, so kannst du abrechnen.
Re: Abrechnung nach MB und Anspruchsbegründung
Verfasst: 11.08.2020, 09:37
von MadameSecretary
Danke, wieder einmal habt ihr mir sehr geholfen
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)