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Re: Abrechnung insolvenz

Verfasst: 31.12.2019, 14:04
von Feldhamster
Und eine GF-HV tritt mE nur bei Geltendmachung von Ansprüchen gegen den GF ein. Warum also sollte sie bei deinem Sachverhalt Kostenschutz für die persönliche Vertretung der GF in dem InsV erteilen, wenn die GF doch gar nicht persönlich am InsV beteiligt sind? Ich würde die RSV um genaue Konkretisierung bitten.