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Re: KFA nach KGE
Verfasst: 16.07.2019, 08:11
von Soenny
Kannst du mal einen scann (geschwärzt) von dem Hinweis einstellen, kommt mir komisch vor. Hätte nicht die TG nur mit 0,5 berechnet werden dürfen?
Re: KFA nach KGE
Verfasst: 16.07.2019, 14:16
von mrsgoalkeeper
Bei so einer KGE melde ich die Kosten von vornherein nur zu 50 % zur Festsetzung gegen die entsprechende Partei an.
Re: KFA nach KGE
Verfasst: 16.07.2019, 21:51
von kamilab
- Wurde mir heute nachgereicht
Re: KFA nach KGE
Verfasst: 17.07.2019, 08:00
von Soenny
Das sind die Entscheidungsgründe, ich hätte gerne mal das davor gesehen.
Re: KFA nach KGE
Verfasst: 17.07.2019, 09:14
von kamilab
Kollegin hat folg. eingereicht:
am 07.02. wurden 1,5 VG, 0,5 TG berechnet
am 28.06. wurden 0,75 VG, 0,5 TG berechnet
und nun? ich habe keine Ahnung was da jetzt los ist. Eine Aussage oder gar Hilfe vom Gericht wird in sehr netter Weiser verweigert.
Re: KFA nach KGE
Verfasst: 17.07.2019, 09:28
von Soenny
Ich würde mal eine 1,3 VG und 0,5 TG in Ansatz bringen
Re: KFA nach KGE
Verfasst: 18.07.2019, 14:02
von kamilab
Wurden ja schon gemacht, 1,3 VG, 0,5 TG, Auslagenpauschale.
Wo ist der Fehler?!?!?
Re: KFA nach KGE
Verfasst: 18.07.2019, 14:11
von Anahid
Dein Antrag ist von den Gebühren her richtig, aber aufgrund der KGE
kamilab hat geschrieben: ↑15.07.2019, 19:28
3. Die aussergerichtliche Kosten des Klägers trägt der Beklagte zu 2) zur Hälfte.
würde ich die Kosten am Schluss durch 2 teilen.
Re: KFA nach KGE
Verfasst: 18.07.2019, 14:56
von kamilab
VG und TG sind aber Gerichtskosten.
Ich checke so langsam echt nix mehr, menno
Re: KFA nach KGE
Verfasst: 18.07.2019, 15:04
von Anahid
VG und TG sind KEINE Gerichtskosten. VG und TG sind außergerichtliche Kosten, nämlich Kosten eines Rechtsanwalts. Die haben mit den Gerichtskosten rein gar nichts zu tun. Was Du hier verwechselst sind Gerichtskosten und Verfahrenskosten. VG und TG sind zwar Verfahrenskosten, aber definitiv keine Gerichtskosten.
Und jetzt komm mir bitte nicht mit dem Argument: Aber außergerichtliche Kosten sind doch die GG. Denn dieses Thema hatten wir jetzt hier schon so oft, dass man es runterbeten können sollte. Die GG (und damit Kosten nach Teil 2 des VV RVG) sind vorgerichtliche Kosten. Die Verfahrensgebühren des Rechtsanwalts sind außergerichtliche Kosten.