Seite 2 von 3

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 12.12.2019, 09:27
von Trine
Ich habe jetzt gelesen, dass eine TG und EG nur entstehen, wenn die außergerichtliche Einigung (RZV) auch durch das Gericht protokolliert wurde.. ! Dies ist hier nicht der Fall. Kann mir jemand hierzu was sagen?

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 12.12.2019, 10:04
von Adora Belle
Die EG entsteht, wenn eine Einigung im Sinne des Gesetzes getroffen wurde. Egal ob protokolliert oder nicht. Die TG entsteht wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist entweder ein Einigungsgespräch (Vorbemerkung 3 Satz 3 Nr.2) oder ein schriftlicher Vergleich. Die Protokollierung ist nicht nötig. Steht auch so nicht im Gesetz.

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 12.12.2019, 13:21
von icerose
:zustimm Adora Belle

Oder reden wir hier eigentlich über die Erstattungsfähigkeit?

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 12.12.2019, 13:29
von icerose
Trine hat geschrieben:
12.12.2019, 09:08
Hallo zusammen,

so, nun komme ich auf den obigen Fall zurück! Der Mandant zahlt seine Gebühren nicht, ich beantrage KFA nach § 11 RVG und das Gericht möchte nun einen entsprechenden Vortrag für die von mir in Ansatz gebrachten 1,2 TG und 1,0 EG (20%) .. Weil sie es aus der Gerichtsakte nicht entnehmen können. Ich könnte mich ja im Netz tot lesen, aber ich kann es einfach rechtlich nicht begründen.

Habt ihr Ideen?

Lieben Dank :wink2
Sorry, ich hab den Beitrag übersehen. :patsch

Das ist doch ganz einfach: Nachweis für die Entstehung der Einigungsgebühr ist die Ratenzahlungsvereinbarung. Das Entstehen der TG machst du "Glaubhaft", in dem ihr dem Gericht mitteilt, wann genau wer mit wem wozu telefoniert hat. Das Datum sollte vor der Vereinbarung liegen. ;)

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 12.12.2019, 15:23
von Anahid
Aber die Einigung kannst Du doch durch Schriftverkehr belegen, oder?

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 13.12.2019, 07:54
von Trine
Guten Morgen ihr Lieben,
ich hatte gestern dem Gericht ein zweitseitigen Vortrag gefertigt, in dem alles idiotensicher dargelegt und das RVG erklärt wurde :-D
Das Telefonat war leider nur mit der Angestellten, wonach eine RZV fernmündlich übermittelt wurde und die RFA nahm dies zu Kenntnis und wollte es weitergeben zur Prüfung. Abgemacht war, dass sich die RAe wechselseitig versuchen anzurufen, da er zu dem Zeitpunkt nicht zugegen war. Anschließend hatten wir am selben Tag noch eine RZV gemailt und diese kam dann auch unterschrieben am selbigen Tag zurück. Somit hat der RAe auch diesen mit seiner Mandantschaft geprüft und war zu einer außergerichtlichen Einigung bereit. Somit entsteht doch schon die TG oder?
Müsste ich die RZV noch dem Gericht als Nachweis übersenden? Was meint ihr? Anschließend hatten wir absprachegemäß die Rücknahme des Einspruches gegen den VB erklärt.
Einen schönen Freitag :-)

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 13.12.2019, 08:00
von Adora Belle
Es reicht nicht, wenn die Refa telefoniert. TG ist nicht entstanden.

Die EG ist entstanden. Da die sich aber nicht aus der Akte ergibt, werdet Ihr sie irgendwie nachweisen müssen. Die schriftliche RZV bietet sich da geradezu an. :roll:

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 13.12.2019, 08:30
von Soenny
Vor allem freut sich das Gericht sicher, wenn ihm endlich mal jemand das RVG idiotensicher erklärt :pfeif

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 13.12.2019, 09:20
von Trine
Soenny hat geschrieben:
13.12.2019, 08:30
Vor allem freut sich das Gericht sicher, wenn ihm endlich mal jemand das RVG idiotensicher erklärt :pfeif
:lolaway

Re: Rücknahme Einspruch VB wg RZV

Verfasst: 13.12.2019, 09:22
von Trine
Adora Belle hat geschrieben:
13.12.2019, 08:00
Es reicht nicht, wenn die Refa telefoniert. TG ist nicht entstanden.

Die EG ist entstanden. Da die sich aber nicht aus der Akte ergibt, werdet Ihr sie irgendwie nachweisen müssen. Die schriftliche RZV bietet sich da geradezu an. :roll:
Ich erinnere mich dunkel, dass ich in der Vergangenheit diese Probleme auch hatte.. in der alten Kanzlei vor X Jahren hatte ich ständig Vergleichsgespräche mit den RAen geführt per Telefon und einige monierten das auch bei der Festsetzung, aber uns wurde diese zugesprochen, soweit ich mich erinnere.. daher probiere ich das einfach ;)