Jepp, haben wir super geschafft. Denn genau das wollte ich auch ausdrücken, dass dann, wenn die Parteien eine Einigung getroffen haben, diese vom Gericht übernommen werden kann und dann kann auch eine EG anfallen, obwohl der Vergleich nicht gerichtlich protokolliert ist.Adora Belle hat geschrieben:Ich glaub wir reden hier aneinander vorbei.
Feststellungsklage - Einigungsgebühr?
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