Euer Mandant hat seinen (Wohn-)Sitz dort, wo eure Kanzlei ist?
Euer Mandant war beklagt? Ist ein Urteil ergangen? Wenn ja, wie lautet die KGE?
Erstattung Fahrtkosten KFa
Unser Mandant ist Kläger und er hat seinen Wohnsitz nicht am Ort, wo unsere Kanzlei ist.
Im Urteil heißt es, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten hat.
Im Urteil heißt es, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten hat.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 165
- Registriert: 20.02.2007, 17:28
- Beruf: gepr. ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
M.E. kannst du Reisekosten geltend machen in der Höhe, die entstanden wären, als die Reisekosten auch bei einem am Sitz oder Wohnsitz der Partei ansässigen Anwalt angefallen wären.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 675
- Registriert: 01.12.2017, 19:11
- Beruf: Rpfl.
- Wohnort: Niedersachsen
Es können max. die fiktiven Fahrtkosten vom Wohn- bzw. Geschäftsort eures Mandanten geltend gemacht werden. Sofern die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind, können natürlich nur diese geltend gemacht werden.
Aber wie ist es, wenn die fiktiven Fahrtkosten vom Wohnort des Mdt. höher wären, als unsere Reisekosten zum Gericht? Dann darf ich nur unsere Reisekosten geltend machen oder?
Ok vielen Dank. Das mit den Fahrtkosten bringe ich immer ein wenig durcheinander.
Weiß vielleicht jemand, wo ich eine gute Übersicht bzw. Zusammenfassung finde bzgl. der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten? Gibt es hier irgendwelche aktuelle Literatur?
Weiß vielleicht jemand, wo ich eine gute Übersicht bzw. Zusammenfassung finde bzgl. der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten? Gibt es hier irgendwelche aktuelle Literatur?
- sh161
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 609
- Registriert: 12.12.2012, 10:19
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Nicht der Gerichtsbezirk ist maßgeblich, sondern ob Gemeindegrenzen überschritten werden. Wenn eine Gemeindegrenze überschritten wird, können die Fahrtkosten ganz normal abgerechnet werden.Blueberry hat geschrieben: ↑16.11.2018, 12:46Hallo zusammen,
da ich mit den Fahrtkosten immer ein bisschen auf Kriegsfuß bin, hätte ich jetzt nochmals eine Frage:
Wenn weder unser Mandant noch wir unseren Sitz im Gerichtsbezirk haben, dann kann ich doch auch keine Fahrtkosten geltend machen oder?
Vielen Dank!
Vorbemerkung 7:
(1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, kann der Rechtsanwalt Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 iVm § 670 BGB) verlangen.
(2) Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. https://beck-online.beck.de/?vpath=bibd ... rVB7%2Ehtm