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Re: Mahnverfahren + streitiges Verfahren Kostenfestetzungsan

Verfasst: 07.03.2018, 12:21
von TipsyJersey
Adora Belle hat geschrieben:Die 1,0 VG ist schon im Verfahren (Ziffer 2, Kosten den Mahnverfahrens) tituliert. Die kannst Du nicht nochmal im KFA bringen. Dort wird nur angerechnet, so das 0,3 VG übrigbleibt.

Nachfestsetzung brauchst Du hier nicht, Du kannst einfach einen korrigierten KFA einreichen. Ansonsten reicht der Satz ...beantrage ich die Nachfestsetzung folgender Kosten.
Die Kosten des Mahnverfahrens sind doch aber nicht beziffert im Urteil. Müssen die dann nicht in den Kostenfestsetzungsbeschluss mit rein?

Re: Mahnverfahren + streitiges Verfahren Kostenfestetzungsan

Verfasst: 07.03.2018, 12:32
von Adora Belle
Du hast recht. Ist ja hier anders als wenn ein VB aufrecht erhalten bleibt.

Re: Mahnverfahren + streitiges Verfahren Kostenfestetzungsantrag

Verfasst: 12.12.2019, 09:47
von ClaudiL
Hallo Ihr lieben,

leider kann ich hier noch keine eigene Frage stellen weil ich erst seit kurzem hier bin und auch erst vor 6 Monaten meine Prüfung zur ReNo gemacht habe. Aber bitte ich brauche eure Hilfe.........

Ich sitze gerade an einem KFA der fast so ähnlich ist wie deiner....

Mdt. bezahlte Honorarnote nicht( Mdt ist Unternehmer mit 2 Firmen, also 3 Schuldner)
Wir haben MB beantragt, 1x Widerspruch - 2x VB beantragt
Schuldner 1 hat dann Forderung bezahlt + Kosten für Mahnverfahren.
Bei Schuldner 2 der Widerspruch eingelegt hat ist es dann ans Gericht gegangen worauf dort von uns eine Erledigungserklärung erfolgte.

Nun soll ich den KFA für den Schuldner 2 machen und stehe irgendwie auf dem bekannten Schlauch.....

Ich würde jetzt:

1,3 Verf. 3100
anrechnen 1,0 nach 3305 Satz 2
2x PTP

die Refa hier meint ist muss die GK noch mit hinzunehmen und vermerken was Schuldner 1 gezahlt hat.....

Wie mache ich das am besten???

Re: Mahnverfahren + streitiges Verfahren Kostenfestetzungsantrag

Verfasst: 12.12.2019, 13:39
von icerose
ClaudiL hat geschrieben:
12.12.2019, 09:47
1,3 Verf. 3100
anrechnen 1,0 nach 3305 Satz 2
2x PTP
ich vermisse die VB-Gebühr.
Und ja, in diesem Fall würde ich die (tatsächlich gezahlten) GK mit reinnehmen und den auf die Kosten entfallenden Teil der Zahlung angeben.
Dann müsste theoretisch rauskommen, dass die VB-Gebühr (ggf. nebst PTP) und die Verfahrensgebühr nebst PTP festzusetzen ist.