Re: Strafrecht Gebühren teilweiser Freispruch
Verfasst: 10.01.2019, 10:39
Muss noch mal auf die Sache zurück kommen. Mittlerweile wurde in zweiter Instanz auf Freispruch entschieden auch bezüglich der Anklage die in erster Instanz verurteilt wurde.
Der Mandant ist damit komplett frei gesprochen.
Die StA hat aber Revision gegen den Freispruch 2 Instanz eingelegt.
Wie wirkt sich das auf die Gebühren aus? Sind die WV Gebühren in allen 3 Instanzen entstanden wenn die Revision scheitert? Muss ich also abwarten bis die Revision entschieden ist?
Oder sind die Gebühren unabhängig von den Nachfolge Instanzen und der Rechtskraft des Urteils?
Also 1 Instanz PV und Differenz WV und 2 Instanz nur WV? 3 Instanz dann entweder PV oder WV?
Hoffe die Abkürzungen verwirren nicht Zuviel
Gruß
Chris
Der Mandant ist damit komplett frei gesprochen.
Die StA hat aber Revision gegen den Freispruch 2 Instanz eingelegt.
Wie wirkt sich das auf die Gebühren aus? Sind die WV Gebühren in allen 3 Instanzen entstanden wenn die Revision scheitert? Muss ich also abwarten bis die Revision entschieden ist?
Oder sind die Gebühren unabhängig von den Nachfolge Instanzen und der Rechtskraft des Urteils?
Also 1 Instanz PV und Differenz WV und 2 Instanz nur WV? 3 Instanz dann entweder PV oder WV?
Hoffe die Abkürzungen verwirren nicht Zuviel
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Gruß
Chris