Reisekosten Anwalt am 3. Ort

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3296
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#11

27.09.2017, 16:01

Die Klage betraf nach Deinem Sachverhalt den Mandanten als Privatperson und keine Geschäftsangelegenheit. Es bleibt Dir unbenommen, die volle Entfernung in Ansatz zu bringen und abzuwarten, wie das Gericht entscheidet. Meiner Meinung nach ist hier maximal die weiteste Entfernung Gericht => Gerichtsbezirksgrenze erstattungsfähig und selbst da sind sich die Gerichte nicht einig. Ich meine, dass das OLG Schleswig das sogar ablehnend sieht.
Edit: Habe gerade nachgesehen und siehe da, OLG Schleswig bejaht die Erstattungsfähigkeit bis zur Gerichtsbezirksgrenze doch::
Die Reisekosten eines nicht bezirksansässigen RA sind bis zur weitesten Grenze des Gerichtsbezirks stets zu erstatten (Anschluss an AG Kiel, NJW-RR 2013, 892; AG Marbach, Rpfleger 2014, 289; LG Düsseldorf, NJW 2015, 498; gegen OLG Celle, Beschl. v. 22.06.2015 - 2 W 150/15).
OLG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2015 - 9 W 26/15
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#12

27.09.2017, 17:04

Auf der Seite des OLG Celle findet man - soweit ich jetzt richtig liege - noch die OLG Karlsruhe und Frankfurt. So richtig ausgegoren ist die Sache also noch nicht.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten