KAA bei Teilklagerücknahme

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17660
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#11

02.11.2017, 10:53

Liebe Lucy,

zunächst müsstetst Du bitte Dein Profil um Deinen Beruf ergänzen, damit Dir jemand antworten darf (auch wenn das andere schon getan haben, ohne drauf zu achten), siehe Forenregeln.

Ist bestimmt bei der Umstellung des Forums verloren gegangen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17660
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#12

02.11.2017, 13:47

Ich schließe mich der Auffassung von Adora Belle an. Wobei ich schon fast davon ausgehe, dass der RPfl das hier selbst ausrechnen wird. Ich hätte einfach einen Ausgleichsantrag mit einer 1,3 VG aus 8.500,00 € + 1,2 TG aus 3.500,00 € gestellt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten