Abbrechnung Bußgeldsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Coco Lores
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#11

28.06.2017, 10:19

Adora Belle hat geschrieben:
Coco Lores hat geschrieben:Aber ich beantrage doch keine Akteneinsicht wenn ich dem Bußgeldbescheid zustimme oder?
Es muss ja nicht mal einen Bußgeldbescheid gegeben haben. Kann auch Verwarnungsgeld gewesen sein. Oder die AE wurde beantragt, bevor der Bescheid erlassen wurde. Aus dem Sachverhalt geht nicht hervor, dass schon ein Bußgeldbescheid in der Welt war.
Hm ok :kopfkratz
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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