Seite 2 von 3

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 30.05.2017, 14:48
von Anahid
Ja ist es.
13 hat geschrieben:
Anahid hat geschrieben:Aufgrund des Streitwertbeschlusses wurde das Verfahren vom LG an das AG verwiesen. Darum ist das Verfahren vor dem AG ein neuer Rechtszug (§ 20 S. 2 RVG) und die Gebühren entstehen erneut.
:genau

Du hast aber mir zugestimmt. Und ich hab geschrieben, es entstehen neue Gebühren, da Verweisung vom LG ans AG. Aber ist ja Verweisung innerhalb einer Instanz und nicht Zurückverweisung vom Berufungsgericht ans Gericht I. Instanz.

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 30.05.2017, 16:05
von 13
Mein Onderka-Zitat bezieht sich auf § 20 RVG. Die sog. Zurückverweisung ist in § 21 RVG geregelt.

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 30.05.2017, 16:10
von Anahid
Auf jeden Fall ist es vorliegend eine Verweisung innerhalb einer Instanz. Klage beim LG eingereicht, LG setzt den SW auf unter 5.000 fest und darum Verweisung ans AG. Damit entstehen die Gebühren vor dem AG nicht erneut. Hab ich - wegen eines anderen Freds hier im Forum - heute extra noch einmal geprüft und steht eindeutig im RVG für Anfänger so drin.

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 30.05.2017, 22:37
von 13
Ich glaube, dem Grunde nach meinen wir beide das Richtige, es lässt sich nur etwas mühsam ausdrücken. Versuchen wir es noch mal so:

Gleicher Rechtszug = Gebühren nur einmal: Verweisung von einem ERSTgericht zu einem anderen ERSTgericht (sog. Horizontalverweisung). --> § 20 S. 1 RVG

Neuer Rechtszug = erneute Gebühren: Verweisung durch ein RECHTSMITTELgericht an ein zuständiges ERSTgericht (sog. Vertikalverweisung). Hier hat zu Anfang ein unzuständiges Erstgericht entschieden, was erst in der Rechtsmittelinstanz bemerkt wird und dann auf Antrag durch das Rechtsmittelgericht korrigiert wird durch Verweisung an das "richtige" Erstgericht. --> § 20 S. 2 RVG

Kannst Du damit leben? 257

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 31.05.2017, 09:06
von Anahid
Aber sicher das. Bedeutet aber weiterhin, dass meine Auskunft hier falsch war. Denn hier ist es eine Verweisung von einem Erstgericht an ein anderes Erstgericht. :?

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 31.05.2017, 10:17
von 13
Stimmt auffallend. Da haben wir beide mal reingetreten... :oops: :pfeif
Solidarität ist alles...
Bild

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 31.05.2017, 10:58
von mrsgoalkeeper
Bin ich froh, dass Ihr das gemerkt/aufgeklärt habt. Ihr habt mich jetzt total verwirrt :panik :panik :panik

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 31.05.2017, 11:11
von 13
mrsgoalkeeper hat geschrieben:Bin ich froh, dass Ihr das gemerkt/aufgeklärt habt. Ihr habt mich jetzt total verwirrt :panik :panik :panik
Verwirrt waren wir auch... :mrgreen:

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 31.05.2017, 11:16
von Anahid
Blöd nur, dass es da noch gar nicht so warm war. Sonst hätten wirs aufs Wetter schieben können. :pfeif :lolaway

Re: KFB bei Verweisung

Verfasst: 31.05.2017, 11:21
von 13
Sowas nennt man Vorahnung oder "Präventiv-Verwirrung"... :klugscheiss :huch