Re: Abrechnung Integrationsamt - Aufhebungsvertrag
Verfasst: 02.03.2017, 16:21
Anahid hat mit ihren Ausführungen recht.
Die beiden Fälle einzeln betrachtet sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Aber hier wurde der Aufhebungsvertrag im Schlichtungstermin geschlossen, dass heißt, man hat sich in der Schlichtung geeinigt. Ihr seid ja nicht separat wegen des Aufhebungsvertrags tätig geworden. Es ging einzig und allein um eine Kündigung bzw. Zustimmung zur Kündigung.
Anahid, man setzt doch für diese Schlichtungsverfahren ohnehin immer die 1,5 nach Nr. 2303 VV RVG an (Abs. 4). Oder nicht?
Ich würde hier auch eine 1,5 GG nach Nr. 2303 VV RVG ansetzen sowie eine 1,5 EG gem. Nr. 1000 VV RVG.
Wegen der Gegenstandswerte überlege ich noch mal. Das ist wirklich eine "lustige" Kombination .
Die beiden Fälle einzeln betrachtet sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Aber hier wurde der Aufhebungsvertrag im Schlichtungstermin geschlossen, dass heißt, man hat sich in der Schlichtung geeinigt. Ihr seid ja nicht separat wegen des Aufhebungsvertrags tätig geworden. Es ging einzig und allein um eine Kündigung bzw. Zustimmung zur Kündigung.
Anahid, man setzt doch für diese Schlichtungsverfahren ohnehin immer die 1,5 nach Nr. 2303 VV RVG an (Abs. 4). Oder nicht?
Ich würde hier auch eine 1,5 GG nach Nr. 2303 VV RVG ansetzen sowie eine 1,5 EG gem. Nr. 1000 VV RVG.
Wegen der Gegenstandswerte überlege ich noch mal. Das ist wirklich eine "lustige" Kombination .