Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
-
Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
#11
11.01.2017, 17:04
melanie.derlek hat geschrieben:Können Sie mir auch bei der Erstellung der Kostenfestsetzungsanträge helfen?
Nur wenn Du mich ordnungsgemäß duzt.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Nee, mal im Ernst, es ist nicht üblich und auch nicht nötig hier im Forum, irgendwen mit "Sie" anzusprechen.
Deine Rechnung sieht gut aus. Ich gehe davon aus, dass die Werte für 1. und 2. Instanz so festgesetzt wurden. Die Gebühren stimmen, Beträge habe ich nicht geprüft. KFA geht immer an das Gericht erster Instanz.
-
13
- NORTHERN DINO
![NORTHERN DINO NORTHERN DINO](./images/ranks/din_o.gif)
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge