Fahrtkosten oder Terminsvertreter für Insolvenzverwalter?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anahid
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#11

22.11.2016, 19:58

Wieso bist Du der Auffassung, dass der Insolvenzverwalter schlechter gestellt sein soll, als ein Anwalt in eigener Sache?

Solltest Du allerdings der Auffassung sein, dass dies nicht als in eigener Sache anzusehen wäre, dann müsste man ja wohl wieder den Insolvenzverwalter als normale Partei ansehen, wie auch z.B. ein Großunternehmen mit Rechtsabteilung. Womit sich die Frage der Erstattung der Kosten eben, wie oben bereits beschrieben, nur darauf beziehen kann, ob die Reisekosten eines am Geschäftssitz der Partei ansässigen Rechtsanwalts niedriger wären als die Kosten eines Terminvertreters. Egal wie rum, ich komme immer wieder darauf, dass im vorliegenden Fall zumindest die fiktiven Fahrtkosten erstattungsfähig sind. Korrigier mich gerne, wenn ich das zu einfach sehe.
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paralegal6
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#12

22.11.2016, 21:49

Ein Insolvenzverwalter muss nicht zwingend Rechtsanwalt sein. Ansonsten gilt “Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Insolvenzverwalter, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, für Tätigkeiten, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter angemessenerweise einem Rechtsanwalt übertragen hätte, nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Gebühren und Auslagen gesondert aus der Insolvenzmasse entnehmen kann (vgl. § 5 InsVV).“ Daraus schliesse ich, dass er sich nicht selbst vertritt
(Gehört nicht zur ursprünglichen Frage, würde mich nur interessieren)
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Kanzleihund
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#13

23.11.2016, 10:11

M.E. ist der Stand der Rechtsprechung, dass der Insolvenzverwalter (auch wenn nicht Anwalt muss er in der Lage sein, einen Sachverhalt in einem geordneten Telefonat zu erörtern - sonst ist er für das Amt eines Insolvenzverwalters ungeeignet) einen Anwalt am Gerichtsort beauftragen muss, wenn es sich um eine einfach gelagerte Sach- und Rechtslage handelt. Das würde meines Erachtens ausscheiden, wenn die Materie kompliziert ist und / oder Unterlagen im Umfang von mehreren Umzugskartons (gar nicht selten) übersandt werden müssen.

Im Übrigen ist es doch auch völlig wurscht. Die Einwendungen bringen und dann sehen, wie der Rechtspfleger entscheidet.
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#14

23.11.2016, 11:30

Einwendungen sind raus ... ich werde sehen, was der Rechtspfleger sagt ... ;-)
Es grüßt

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#15

23.11.2016, 14:46

Manche Insolvenzverwalter haben auch eine eigene Prozessabteilung (wir z.B.). Oft wird versucht, erst einen Vergleich zu schließen und wenn dann doch ein GT bestimmt wird, wird geschaut, ob die Reisekosten oder ein KorrRA günstiger sind. Grundsätzlich sind aber wir zuständig, da unsere Anwälte in den InsO-Verfahren auch besser informiert sind als ein externer RA...
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