Vergleichsmehrwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Adora Belle
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#11

08.08.2016, 14:45

Sowas versteh ich immer nicht. Warum kann man da nicht warten, bis das schriftlich vorliegt? Oder zumindest der Anwalt, der in der Verhandlung war, mal einen Terminsvermerk geschrieben hat? So ist das doch alles Stochern im Nebel.

Edit: Bei einer Scheidung ist ja schon mal der Scheidungswert kein Teil des Vergleichs. Daher kommt wahrscheinlich die Differenz.
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Anahid
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#12

08.08.2016, 14:50

Das mit dem Warten ist nur leider das Problem der Chefs Adora Belle. Ich hab auch so einen, der vom Termin kommt und mir dann Zahlen um die Ohren wirft: "Rechnen Sie ab."

Später kommt das Protokoll und Du stellst fest: "Super....nur nicht ganz das, was Chef ausgesagt hat."

Ich versteh auch nicht, warum man nicht wenigstens das Protokoll abwarten kann. :ka
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Mabel
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#13

08.08.2016, 14:51

Würde auch lieber warten aber die Chefs sind halt da manchmal etwas eigen. Mich verwirren einfach diese zwei Vergleichswerte, kenne ich so bislang nicht, dass Vergleichswert und ein überschießender Vergleichswert neben dem Verfahrenswert festgesetzt wird.
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Anahid
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#14

08.08.2016, 14:53

Liegt daran, dass es eine Scheidungssache ist. Da ist der Vergleichswert immer anders als der Verfahrenswert, da - wie Adora Belle schon gesagt hat - der Streitwert der Ehescheidung auf keinen Fall im Streitwert des Vergleichs enthalten ist.
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#15

08.08.2016, 14:58

Achso okay. Ich komme aus einer reinen Arbeitsrechtskanzlei, Familiensachen sind noch etwas Neuland für mich..

Also könnte ich - vorausgesetzt das stimmt so wie mein Chef mir das gesagt hat - so abrechnen?

1,3 Verfahrensgebühr aus € 35.239,74
0,8 Verfahrensgebühr aus € 40.000,00
maximal 1,3 aus € 75.239,74
1,2 Terminsgebühr aus allen drei Werten addiert?
1,0 Einigungsgebühr aus € 21.085,74
1,5 Einigungsgebühr aus € 40.000,00
maximal 1,5 aus € 61.085,74
Auslagenpauschale......

Vielen Dank schon mal.
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Anahid
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#16

08.08.2016, 15:00

TG aus 75.239,74 (wenn über den Vergleichsmehrwert verhandelt wurde); ansonsten richtig.
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Mabel
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#17

08.08.2016, 15:04

Vielen Dank!
Lori79
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#18

15.08.2016, 14:22

Hallo Ihr Lieben,
ich habe da auch mein Problem: Arbeitsrecht = kann ich gar nicht:
Gegenseite hat Kündigungsschutzklage eingereicht.
Verglichen wurde über die Kündigung dass sie bis dann ... fortbesteht.
- über Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes
- Arbeitszeugnis
Streitwert heißt es: Für den Fall der Bestandskraft des Vergleichs wird der Streitwert für das Verfahren auf 3033,00 € und für den Vergleich auf 4044 € festgesetzt.
ich würde so abrechnen:
Verfahrensgebühr aus 3033,00 €
Terminsgebühr aus 4044
Einigungsgebühr 1,0 aus 4044,00 €
Bin mir aber nicht sicher ob Arbeitszeugnis und Abfindung quasi dazu gehören oder so:
Verfahrensgebühr aus 3033,
Terminsgebühr aus 3033
eingingungsgebühr 1,0 € aus 3033
Verfahrnesgebühr 0,8 aus 1011
Einigungsgebühr 1,5 aus 1011

Könnt ihr bitte weiter helfen.
Danke
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Liesel
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#19

15.08.2016, 17:43

2. Variante. Wenn über den Vergleichsmehrwert mit erörtert wurde, dann TG aus 4.044,00 Euro. Und 15 III nicht vergessen.
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
Lori79
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#20

31.10.2016, 09:05

Hallo Zusammen,
bin total verunsichert, habe drei Jahre Elternzeit hinter mir und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
folgender Sachverhalt: Mdt hat Bauarbeiten durchgeführt und eine Rechnung geschrieben. Gegenseite hat die Rechnung abgelehnt und aufgrund Mängel 3200 wg. Mängelbeseitigung eingeklagt.
Dann fand mündliche Verhandlung statt. danach wurde ein Vergleich geschlossen: Der streitwert für den Rechtsstreit: 3800 €. Der Mehrwert für den Vergleich wird auf 8100 € festgesetzt (dies ist der Betrag, den unser Mandant nach Akotonzahlung durch die GEgenseite gefordert hat,die Gegenseite dies abgelehnt hat und eine Klage eingereicht hat wg. Mängelbeseitigung) Der Gegner hat beantragt, bei der Streitwertfestsetzung einen Mehrwert für von 8100 € festzusetzen, (Rechnung des Beklagten).
Das Gericht hat dann auch so festgesetzt. Meine Rechnung sieht so aus:

Gegenstandswert: 3.887,00 EUR
1,3 Verfahrensgebühr 327,60 EUR

0,8 Verfahrensgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13,
15 Abs. 3 RVG i.V.m. Nr. 3101 Ziff. 2 VV RVG
(Wert: 8.120,45 EUR) 405,60 EUR

1,5 Einigungsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13, 15 Abs. 3 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG (Wert: 8.120,45
EUR) 654,00 EUR

1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 (GW: 3887,00)
RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG 302,40 EUR

1,0 Einigungsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 (GW 3887,00)
RVG i.V.m. Nr. 1003 VV RVG 252,00 EUR
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1.961,60 EUR

Ich habe das Gefühl, dass hier irgendetwas nicht stimmt.
Könnt ihr mir weiter helfen danke.
Warum macht das Programm keine Anrechnung z. B.
Danke
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