Gericht zahlt keine MWSt auf Aktenpauschale

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Tatjana H.
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#11

09.06.2016, 10:53

Adora Belle hat geschrieben:Naja, "jetzt" ist relativ. Der BGH hat dann 2011 mal entschieden, da war aber eigentlich auch schon alles klar.(Urteil vom 06.04.2011 – IV ZR 232/08)
:wink1 Das war nicht zeitlich bezogen.... :) Ich hab das echt nicht gewusst. aber das passiet mir immer mal wieder :)
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

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#12

09.06.2016, 10:54

Deine Kollegin, die jetzt dann wieder kommt und über die du so schimpfst, hätte es vermutlich gewusst. ;)
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#13

09.06.2016, 10:56

Sonnenkind hat geschrieben:Deine Kollegin, die jetzt dann wieder kommt und über die du so schimpfst, hätte es vermutlich gewusst. ;)
Ich schiompfe nicht über sie... Die kann ja nix dafür dass er so große Stücke auf sie hält. Ich schimpfe über ihn :) Sie selber will das gar nicht, dass der mir die immer vorhält. Ist ihr voll peinlich :)

Aber ja, sie hätte das vermutlich gewusst. :pfeif
Tatjana

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Muschel
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#14

09.06.2016, 11:00

O.k, also war ich doch nicht verkehrt. Was schreibe ich jetzt dem Gericht? Einfach Bezug nehmen auf das BGH Urteil und um ordnungsgemäße Festsetzung bitten?
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#15

09.06.2016, 11:03

Muschel hat geschrieben:O.k, also war ich doch nicht verkehrt. Was schreibe ich jetzt dem Gericht? Einfach Bezug nehmen auf das BGH Urteil und um ordnungsgemäße Festsetzung bitten?
Gute Idee ;)
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#16

09.06.2016, 11:04

Muschel, würde ich jetzt so machen :)
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
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Muschel
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#17

09.06.2016, 11:06

Hab das jetzt geschrieben:

wird auf die Mitteilung des Gerichts vom 06.06.2016 Bezug genommen.

Entgegen der gerichtlichen Auffassung handelt es sich bei der Aktenversendungspauschale nicht um einen durchlaufenden Posten i.S. von § 10 Abs. 1 S. 6 UStG. Der BGH hat bereits mit Urteil vom 06.04.2011, Az. IV ZR 232/08 völlig zutreffend entschieden, dass auf die Akteneinsichtspauschale vom Rechtsanwalt die Mehrwertsteuer angesetzt werden kann.

Vielen Dank euch!
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#18

09.06.2016, 11:08

Nicht "kann", "muss"! ;)
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#19

09.06.2016, 11:32

:schock Oh man das habe ich aber auch nicht gewusst. Gut, meine Ausrede ist, als gelernte JfachAnge muss ich das nicht gleich wissen :pfeif

Ja aber mal doof gefragt: Wenn die Aktenpauschale anfällt, dann geht die Rechnung ja im ersten Moment an den RA - sprich die 12 EUR. Wenn ich die 12 EUR aber meinen Mandanten dann auferlege, dann schicke ich ihm ne Rechnung von den 12 EUR + MwSt?

Ganz ehrlich ich habe schon einmal die KR über 12 EUR dem Mandanten weitergeleitet mit der Bitte um Ausgleich? :oops: War das sozusagen völlig falsch?

Liebe Grüße
Sandra
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#20

09.06.2016, 11:35

JfachAnge hat geschrieben:Ja aber mal doof gefragt: Wenn die Aktenpauschale anfällt, dann geht die Rechnung ja im ersten Moment an den RA - sprich die 12 EUR. Wenn ich die 12 EUR aber meinen Mandanten dann auferlege, dann schicke ich ihm ne Rechnung von den 12 EUR + MwSt?
Ja.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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