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Re: KFA II. Instanz

Verfasst: 03.03.2016, 12:46
von 13
Das kann vllt. daran liegen, dass in meinem Beritt es kein RA kennt, von sich aus aufgrund eines neuen KFB II. Instanz selbständig eine Verrechnung vorzunehmen. Hier muss sich immer alles fein säuberlich aus den Beschlüssen ergeben. Da scheint der Norden weniger flexibel zu sein. Man lernt nie aus... :roll:

Re: KFA II. Instanz

Verfasst: 03.03.2016, 21:21
von Svengie
Vielen Dank für diese zahlreichen Antworten. Ich hoffe, ich werde das Richtige tun. Also Anahid, würdest du ganz einfach zwei KAA stellen und auch beantragen, den KFB I. Instanz aufzuheben?

Eine Frage hätte ich noch: Wie mache ich das am besten mit der RSV? Soll ich die schon davon in Kenntnis setzen?

Re: KFA II. Instanz

Verfasst: 03.03.2016, 21:37
von online
Auf jeden Fall sollte das Gericht im Kostenfestsetzungsverfahren ausdrücklich erfahren, dass die Kosten der ersten Instanz auf Grund des ursprünglichen KFB's bereits vollständig bezahlt sind.
Rückfestsetzung ist nach meiner Erfahrung sehr selten, aber wenn man hier die Zahlung für die erste Instanz nicht berücksichtigt, kommt kein gerechtes Ergebnis heraus.

Re: KFA II. Instanz

Verfasst: 03.03.2016, 22:00
von 13
Der Aufhebungsantrag ist überflüssig. Der KFB I. Instanz ist automatisch gegenstandslos.

Re: KFA II. Instanz

Verfasst: 03.03.2016, 22:25
von online
Ich hab immer von mir aus von Amts wegen per Beschluss deklaratorisch festgestellt, dass der KFB der 1. Instanz gegenstandslos ist, aber notwendig ist das nicht.

Re: KFA II. Instanz

Verfasst: 04.03.2016, 10:10
von Anahid
Svengie hat geschrieben:Also Anahid, würdest du ganz einfach zwei KAA stellen und auch beantragen, den KFB I. Instanz aufzuheben?
Ich würde einen KAA stellen, der die Kosten beider Instanzen enthält. Warum denn zwei?

Dann würde ich, wie online richtig schreibt mitteilen, dass auf den bereits ergangenen KFB vom .... eine Zahlung in Höhe von ...... geleistet wurde.

Den Antrag, den bereits ergangenen KFB aufzuheben, muss man nicht stellen. Sollte eigentlich durch das Gericht automatisch festgestellt werden; ist aber leider nicht immer so. Mir tut der zusätzliche Satz nicht weh und darum ja, ich würde beantagen festzustellen, dass der KFB vom ..... gegenstandslos ist.

Re: KFA II. Instanz

Verfasst: 04.03.2016, 11:22
von 13
online hat geschrieben:Ich hab immer von mir aus von Amts wegen per Beschluss deklaratorisch festgestellt, dass der KFB der 1. Instanz gegenstandslos ist, aber notwendig ist das nicht.
Das war für mich auch von je her selbstverständlich, aber wenn man das hier so liest, denken viele Gerichte anscheinend nicht so weit.
Standardsatz: Der frühere KFB des AG ... v. ... ist gegenstandslos.

Re: KFA II. Instanz

Verfasst: 04.03.2016, 18:44
von Svengie
Vielen lieben Dank für eure Hilfe! Einfach toll, bei foreno.de angemeldet zu sein! =) =)