Voraussetzungen für Zahlung gem. § 50 RVG
- niva
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entweder selber anhand der Raten berechnen oder es gleich bei der normalen PKH-Abrechnung mitabrechnen (RA-Micro macht das ja eh automatisch, wenn man das will) oder darauf warten, dass die Post vom Gericht kommt, mit der entsprechend nachgefragt wird
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Wir handhaben es so: Wenn PKH mit Ratenzahlung gewährt wurde, dann:
niva hat geschrieben:es gleich bei der normalen PKH-Abrechnung mitabrechnen
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Für eine grobe Übersicht:
Anhand des Streitwertes kann man sich die entstandenen Gebühren für PKH und weitere Vergütung ausrechnen zuzüglich etwaiger Reisekosten etc. Die Höhe der zu zahlenden Raten ergibt sich aus dem PKH-Bewilligungsbeschluss. Da pro Rechtsstreit maximal 48 Raten gezahlt werden müssen, kann man ermitteln, wie weit die Raten reichen (Reihenfolge der Deckung: Gerichtskosten, PKV-Vergütung, weitere Vergütung).
Achtung: Beim Auseinanderfallen der PKH- und der Wahlanwaltsgebühren ist darauf zu achten, ob altes oder neues Recht gilt (s. § 49 RVG).
Anhand des Streitwertes kann man sich die entstandenen Gebühren für PKH und weitere Vergütung ausrechnen zuzüglich etwaiger Reisekosten etc. Die Höhe der zu zahlenden Raten ergibt sich aus dem PKH-Bewilligungsbeschluss. Da pro Rechtsstreit maximal 48 Raten gezahlt werden müssen, kann man ermitteln, wie weit die Raten reichen (Reihenfolge der Deckung: Gerichtskosten, PKV-Vergütung, weitere Vergütung).
Achtung: Beim Auseinanderfallen der PKH- und der Wahlanwaltsgebühren ist darauf zu achten, ob altes oder neues Recht gilt (s. § 49 RVG).
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- sweetteddy
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Ich danke euch schon mal für die Hilfe...Ob und wie viel wir noch beantragen können, werde ich dann am Montag bzw. morgen Abend sehen.
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Das fand ich als diejenige, die die Vergütung festzusetzen hatte, auch immer am angenehmsten: Wenn der Antrag von Anfang an da war.Ernie hat geschrieben:Wir handhaben es so: Wenn PKH mit Ratenzahlung gewährt wurde, dann:niva hat geschrieben:es gleich bei der normalen PKH-Abrechnung mitabrechnen
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
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- sweetteddy
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Für das nächste Mal weiß ich auf jeden Fall Bescheid.
Werde es dann beim nächsten Mal berücksichtigen.
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- Liesel
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Nach neuem Recht bis 4.000,00 Euro
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- Liesel
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Oh, da war der vorherige Beitrag wieder weg.
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