Hallöchen
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Da hast Du aber auch ein kompliziertes Ding
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. Aber gut schauen wir mal.
§§-spielzeug hat geschrieben:Und jetzt taucht noch ein Problem auf =( Wir haben eine Paralelakte, wo wir schon mal BRH abgerechnet haben. Bewilligt wurde für "Finanzielle Auswirkungen der Scheidung"
Hierbei haben wir grundsätzlich über die Bankkonten geschrieben. Aber ein teil wegen der Höhe des Unterhalts haben wir auch besprochen.. Muss ich das jetzt anrechnen lassen oder nicht?
Also ich fasse mal zusammen wie ich das Ganze verstehe:
1. Eure Mandantschaft hat sich über finanzielle Auswirkungen der Scheidung beraten lassen und später habt ihr außergerichtlich schon einmal versucht alles (Bankkonten, Unterhalt) soweit möglich vor dem Gerichtsverfahren zu regeln.
2. Es sieht für mich aus, als ob die Akten iwie zusammengehören und getrennt aber angelegt wurden (= eine Akte (Bankkonten, Unterhalt) außergerichtlich, eine Akte (Scheidung, VA) gerichtlich).
3. Liege ich richtig, dass in der Akte wo es um die Bankkonten ging nichts über Gericht gelaufen ist?
4. Liege ich auch richtig damit, dass es bei den Bankkonten um die Höhe des Kontostandes etc. ging zwecks VA?
5. Liege ich weiterhin damit richtig, dass es bezüglich des Unterhalts in der Akte auch erst mal nur um Auskunft der Gegenseite und "Vorabberechnung" des Unterhalts stattgefunden hat, was die GEG zahlen müsste?
6. Welche RVG Nr. habt Ihr bei Beratungshilfe abgerechnet?
Ich habe da nämlich eine Idee wie es abgerechnet werden könnte, aber um hier weitergehendes zu erklären und Dir möglichst eine zumindest relativ vernünftige Antwort geben zu können, wäre es sehr nett wenn Du die soeben aufgezählten Punkte kurz beantworten könntest, denn wenn mein Gedanke richtig läuft, dann
§§-spielzeug hat geschrieben:. Muss ich das jetzt anrechnen lassen oder nicht?
musst Du die BRH nicht auf das gerichtliche anrechnen.
Ich freue mich auf Deine kurze Antwort.
Bis dahin
Sonnige Grüße von BeeKey
P. S.
§§-spielzeug hat geschrieben:Okay, da muss ich heute noch mal ran an die Rechnung. VIELEN DANK!!
Bitte schön
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