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Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 11.10.2017, 13:47
von YveN
Ich füge mich hier auch gleich einmal mit dran, damit ich kein neues Thema aufmachen muss.

Nachdem ich mich nun schon den ganzen lieben langen Tag belesen habe, auch schon einige Antworten auf meine Frage bekommen habe und in diesem Thema eigentlich meine Bedenken auch bestärkt werden, frage ich trotzdem noch einmal nach.

Auch wir haben PKH für unseren Mandanten beantragt und uneingeschränkt bewilligt bekommen. Wir haben dann einen Terminsvertreter beauftragt, da das Gericht über 600 km von uns entfernt ist. Der Mandant wohnt in der Nähe unserer Kanzlei. Antrag auf Beiordnung des TV habe ich vor dem GT gestellt und eine Zurückweisung auf den Tisch bekommen.

Nun habe ich aus meiner Recherche und auch direkt aus diesem Thema entnehmen können, dass ich uns als UBV und den TV als HBV hätte beantragen müssen, richtig?
Der Termin war am 05.10.2017 und der Rückweisungsbeschluss datiert vom 02.10.2017 und wurde uns nur per Post am 06.10.2017 zugestellt. Heist wenn sie uns den wenigstens schon vorab per Fax geschickt hätten, dann hätte ich wenigens noch eine Änderung der Bevollmächtigung beantragen können. Kann man dagegen jetzt noch irgendwie vorgehen?

Könnte ich wenigstens die Reisekosten eines im Gerichtsbezirk ansässigen RA abrechnen, damit wir wenigens noch ein paar Gebühren von der Staatskasse bekommen? Dem TV hatten wir nämlich gesagt, dass alle PKH-Gebühren geteilt werden und natürlich hat er seine Gebühren als TV (3401) nun auch uns gegenüber zur Abrechnung gebracht. :patsch

Ich danke euch bereits jetzt schon im Voraus :thx

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 12.10.2017, 10:31
von YveN
Hat keiner eine Idee für mich?

Müssen wir den Ablehnungsbeschluss jetzt so hinnehmen oder wäre eine sofortige Beschwerde sinnvoll?

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 08.11.2021, 13:20
von kora
Hallo Ihr Lieben,

da ich mich so überhaupt nicht damit auskenne, da ich 0,0 Erfahrung damit habe, muss ich mich hier mal einklinken.

Was genau muss ich denn jetzt beantragen, wenn nun ein Unterbevollmächtigter beauftragt wurde und auch für diesen PKH beantragt werden soll?

Der Gerichtstermin findet an einem 639 km entferten Ort statt. Wir haben einen am Gerichtsort ansässigen RA beauftragt. Wir vertreten den Kläger und haben PKH bekommen.

Was ist nun am sinnvollsten, einen Unterbevollmächtigten, einen Terminsvertreter oder einen Korrespondenzanwalt beiordnen zu lassen? Und worin liegt der Unterschied? Also ich weiß, dass der Unterbevollmächtigte wohl voll haftet wohingegen der TV nicht haftet. Aber das spielt hier für uns keine Rolle, es geht nur darum die Kosten des Hauptbevollmächtigten und des Unterbevollmächtigten von der Staatskasse erstattet zu bekommen.

Also wie muss der Antrag aussehen?

LG Kora

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 08.11.2021, 13:27
von Anahid
Ich wüsste nicht, dass sich etwas geändert hat, sodass immer noch so vorzugehen ist, wie unter #3 beschrieben.

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 08.11.2021, 13:36
von kora
OK, danke dir. Da wir bereits PKH erhalten haben, müsste der Antrag dann wohl umgestellt werden. Naja, ich bastel da mal was zusammen.

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 08.11.2021, 13:38
von Husky98
kora hat geschrieben:
08.11.2021, 13:20
... Was genau muss ich denn jetzt beantragen, wenn nun ein Unterbevollmächtigter beauftragt wurde und auch für diesen PKH beantragt werden soll?...
Genau dies: Ihr beantragt, dass zusätzlich RA X als Unterbevollmächtigter beigeordnet werden möge.

Re: Kosten Unterbevollmächtigter PKH

Verfasst: 08.11.2021, 14:01
von kora
Husky98 hat geschrieben:
08.11.2021, 13:38
kora hat geschrieben:
08.11.2021, 13:20
... Was genau muss ich denn jetzt beantragen, wenn nun ein Unterbevollmächtigter beauftragt wurde und auch für diesen PKH beantragt werden soll?...
Genau dies: Ihr beantragt, dass zusätzlich RA X als Unterbevollmächtigter beigeordnet werden möge.
Danke, habe ich jetzt auch so gemacht. Chef ist ja schon als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, also habe ich nun die Beiordnung des Unterbevollmächtigten beantragt. Ich weiß, es lag ja nahe, nur wurde ja hier gesagt, dass der eigentliche Hauptbevollmächtigte als Korrespondenzanwalt und der Unterbevollmächtigte als Hauptbevollmächtigte beigeordnet werden muss. Chef will das so nicht, also werden wir sehen, was das Gericht entscheidet.