Re: Auftrag an den Gerichtsvollzieher
Verfasst: 29.06.2015, 10:48
Beim Pfüb hatte ich das auch schon mehrfach...
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Er hat über den Inhalt nich zu entscheiden, das stimmt. Aber er muss schon sicherstellen, dass sämtliche Ausfertigungen, die er zustellt auch identisch sind.Was drin steht, geht ihn doch gar nix an.
Der GVZ muss ja das zustellen, was der Beschluss sagt und wenn er "blind" die weiteren Abschriften nimmt, die vom Gläubiger eingereicht wurden, heißt das nicht, dass diese dem Beschluss entsprechen. Daher kopieren manche den Beschluss und ignorieren die beigefügten Kopien. Andernfalls würde eine Beglaubigungsgebühr anfallen, dafür, dass sie die Inhalte verglichen haben - ist betragstechnisch gehupft wie gesprungen, nur nicht, wo das Geld dann bleibt.icerose hat geschrieben:beim Pfüb? was hat da der GV mehr zu tun als zuzustellen? Was drin steht, geht ihn doch gar nix an. LG
Es scheint tatsächlich Unterschiede bei den Formularen zu geben. Wenn ich das von der Justiz in Bayern zur Verfügung gestellte Online-Formular nehme (zuständiger GV wäre diesmal in München), steht das mit dem zweifach obendrauf.Geniesserin hat geschrieben:Bei dem von mir verwendeten Formular steht das oben rechts, bei dem von Dir verlinkten Formular ist dort nur eine Strichlinie (über den Kontaktangaben). Ich habe Anträge allerdings schon immer zweifach eingereicht.vinya hat geschrieben:Also auf dem Auftragsformular, das ich verwende, steht das nicht drauf.
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... g/GV_6.pdf
Oder ich bin blind.