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Re: Auftrag an den Gerichtsvollzieher

Verfasst: 29.06.2015, 10:48
von sunny84
Beim Pfüb hatte ich das auch schon mehrfach...

Re: Auftrag an den Gerichtsvollzieher

Verfasst: 29.06.2015, 14:16
von icerose
beim Pfüb? :augenreib was hat da der GV mehr zu tun als zuzustellen? Was drin steht, geht ihn doch gar nix an. Solche Rechnungen hab ich des Öfteren moniert - zumindest wenn ich nachweisen konnte, dass er die erforderliche Anzahl von Beschlüssen bekommen hat.
Frech sind se schon ein bisserl, finde ich. Da gibt's auch Rechnungen mit allem komplett zweimal bei Gesamtschuldnern (unter derselben Anschrift) - wo ich sage; Gebühr - ok, aber nicht etwa Wegegeld und so...
LG

Re: Auftrag an den Gerichtsvollzieher

Verfasst: 29.06.2015, 14:18
von Pepples
Was drin steht, geht ihn doch gar nix an.
Er hat über den Inhalt nich zu entscheiden, das stimmt. Aber er muss schon sicherstellen, dass sämtliche Ausfertigungen, die er zustellt auch identisch sind. ;)

Re: Auftrag an den Gerichtsvollzieher

Verfasst: 29.06.2015, 14:19
von Geniesserin
icerose hat geschrieben:beim Pfüb? :augenreib was hat da der GV mehr zu tun als zuzustellen? Was drin steht, geht ihn doch gar nix an. LG
Der GVZ muss ja das zustellen, was der Beschluss sagt und wenn er "blind" die weiteren Abschriften nimmt, die vom Gläubiger eingereicht wurden, heißt das nicht, dass diese dem Beschluss entsprechen. Daher kopieren manche den Beschluss und ignorieren die beigefügten Kopien. Andernfalls würde eine Beglaubigungsgebühr anfallen, dafür, dass sie die Inhalte verglichen haben - ist betragstechnisch gehupft wie gesprungen, nur nicht, wo das Geld dann bleibt.

Re: Auftrag an den Gerichtsvollzieher

Verfasst: 29.06.2015, 15:13
von icerose
najut, ihr habt mich belehrt. Allerdings finde ich dann, dass man diese Unmengen Papier nicht durch die Gegend schicken muss... :-(

Re: Auftrag an den Gerichtsvollzieher

Verfasst: 29.06.2015, 15:18
von sunny84
Ich hab nachher lediglich noch 2 Exemplare des Antrags auf Pfüb ans Gericht geschickt. Wenn ich sowieso Kopiekosten bezahlen muss (bzw. der Mdt.), kann ich mir das Papier in der Kanzlei echt sparen...

Re: Auftrag an den Gerichtsvollzieher

Verfasst: 06.07.2015, 13:40
von vinya
Geniesserin hat geschrieben:
vinya hat geschrieben:Also auf dem Auftragsformular, das ich verwende, steht das nicht drauf.

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... g/GV_6.pdf

Oder ich bin blind.
Bei dem von mir verwendeten Formular steht das oben rechts, bei dem von Dir verlinkten Formular ist dort nur eine Strichlinie (über den Kontaktangaben). Ich habe Anträge allerdings schon immer zweifach eingereicht.
Es scheint tatsächlich Unterschiede bei den Formularen zu geben. Wenn ich das von der Justiz in Bayern zur Verfügung gestellte Online-Formular nehme (zuständiger GV wäre diesmal in München), steht das mit dem zweifach obendrauf. :pfeif