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Nein, er muss sich keinen Anwalt am Gerichtsort suchen.
http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/B ... 05771.html
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Nuc, Du machst mir Angst. Rom ist die Hauptstadt von Italien. Der Anwalt hat also eine Kanzlei in München/Deutschland und eine in Rom/Italien.Nuc hat geschrieben:Gegnerbevollmächtigter haben sitzt in München, Rom und Italien und die Münchner Anwälte machen jetzt die Fahrtkosten geltend.
Die herrschende Meinung der Rechtsprechung tendiert dazu, dass eine ausländische Partei sich einen Anwalt ihres Vertrauens in Deutschland nehmen kann. Dieser muss nicht am Gerichtsort ansässig sein. http://www.rfwforum.de/viewtopic.php?f=42&t=6105
Dass es sich hier um den Anwalt ihres Vertrauens handelt, lässt sich schon alleine daraus schließen, dass diese Kanzlei zusätzlich auch in Italien ansässig ist. Gegen die Reisekosten wirst Du nicht ankommen.
Zuletzt geändert von Anahid am 19.06.2015, 16:25, insgesamt 2-mal geändert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
der Gegner ist in Italien hat sich Rechtsanwälte in münchen gesucht, die aber in Rom und Spanien auch noch eine Niederlassung haben. Wir haben geklagt in Heidelberg. Sind die Reisekosten erstattungsfähig?
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Ja sicher, wenn die Gegenseite der deutschen Sprache nicht mächtig ist oder Schriftstücke in ausländischer Sprache vor einem deutschen Gericht vorgelegt werden müssen, da die Gerichtssprache in Deutschland immer noch Deutsch ist.
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