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Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Nuc

#11

19.06.2015, 15:09

er hätte sich in Heidelberg einen Anwalt suchen müssen?
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Liesel
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#12

19.06.2015, 15:22

Nein, er muss sich keinen Anwalt am Gerichtsort suchen.

http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/B ... 05771.html
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Anahid
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#14

19.06.2015, 16:21

Nuc hat geschrieben:Gegnerbevollmächtigter haben sitzt in München, Rom und Italien und die Münchner Anwälte machen jetzt die Fahrtkosten geltend.
Nuc, Du machst mir Angst. Rom ist die Hauptstadt von Italien. Der Anwalt hat also eine Kanzlei in München/Deutschland und eine in Rom/Italien.

Die herrschende Meinung der Rechtsprechung tendiert dazu, dass eine ausländische Partei sich einen Anwalt ihres Vertrauens in Deutschland nehmen kann. Dieser muss nicht am Gerichtsort ansässig sein. http://www.rfwforum.de/viewtopic.php?f=42&t=6105

Dass es sich hier um den Anwalt ihres Vertrauens handelt, lässt sich schon alleine daraus schließen, dass diese Kanzlei zusätzlich auch in Italien ansässig ist. Gegen die Reisekosten wirst Du nicht ankommen.
Zuletzt geändert von Anahid am 19.06.2015, 16:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Nuc

#15

19.06.2015, 16:23

der Gegner ist in Italien hat sich Rechtsanwälte in münchen gesucht, die aber in Rom und Spanien auch noch eine Niederlassung haben. Wir haben geklagt in Heidelberg. Sind die Reisekosten erstattungsfähig?
Nuc

#16

19.06.2015, 16:24

danke für die Antwort Anahid
Nuc

#17

19.06.2015, 16:32

kann man Übersetzungkosten mit festsetzen lassen?
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Anahid
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#18

19.06.2015, 16:34

Ja sicher, wenn die Gegenseite der deutschen Sprache nicht mächtig ist oder Schriftstücke in ausländischer Sprache vor einem deutschen Gericht vorgelegt werden müssen, da die Gerichtssprache in Deutschland immer noch Deutsch ist.
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