Klagabweisung durch Hilfsaufrechnung nur eines Beklagten
- Anahid
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Ja, ich stelle auf "in derselben Angelegenheit" ab. Wie gesagt: Wenn der zweite Beklagte nicht Mitinhaber der zur Hilfsaufrechnung gestellten Forderung ist, dann kann er selbstverständlich auch wegen dieses Betrages keinen Anwaltsauftrag erteilt haben. Ohne Auftrag gibt es aber auch keine Gebühren.
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
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Guck mal was ich gefunden habe Anahid:
Die Hilfsaufrechnung eines von mehreren gesamtschuldnerisch in Anspruch genommenen Beklagten führt zu einer Streitwerterhöhung gemäß § 45III GKG i. V. mit § 422 BGB (auch) im Verhältnis zwischen dem Kläger und demjenigen Beklagten, der die Hilfsaufrechnung nicht erklärt hat. (amtlicher Leitsatz) - KG Beschluss vom 03.03.2009, 2 U 258/05
Die Hilfsaufrechnung eines von mehreren gesamtschuldnerisch in Anspruch genommenen Beklagten führt zu einer Streitwerterhöhung gemäß § 45III GKG i. V. mit § 422 BGB (auch) im Verhältnis zwischen dem Kläger und demjenigen Beklagten, der die Hilfsaufrechnung nicht erklärt hat. (amtlicher Leitsatz) - KG Beschluss vom 03.03.2009, 2 U 258/05
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Danke Kessie, das ich echt interessant; vor allen Dingen, weil es von den Gerichten hier im Umkreis im Hinblick auf Widerklagen anders gehandhabt wird und da müsste das ja dann eigentlich analog gelten. ![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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Zuletzt geändert von Anahid am 15.06.2015, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
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