Hallo,
ich hatte den Fall zwar noch nicht.... aber wenn Kostendeckungszusage erteilt wird und der Mdt. eine SB hat, dann kann doch aber PKH auch beantragt werden "nur bezgl. der Selbstbeteiligung". Zumindest habe ich dies schon mehrfach gelesen... oder was meint Ihr?
Rest-Abrechnung nach PKH
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Ja Helga, das ist möglich.
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Von SB war bisher hier überhaupt keine Rede.Helga hat geschrieben:Hallo,
ich hatte den Fall zwar noch nicht.... aber wenn Kostendeckungszusage erteilt wird und der Mdt. eine SB hat, dann kann doch aber PKH auch beantragt werden "nur bezgl. der Selbstbeteiligung". Zumindest habe ich dies schon mehrfach gelesen... oder was meint Ihr?
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Ich glaube, Liesel, das war so eine grundsätzliche Fragen von Helga.
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Bzgl dem Ausgang der PKH, weil der Mandant ja entdeckt hat dass er RS hat, hat sich alles erledigt - er hat die PKH vollständig an die LOK bezahlt. Er hätte im Nachhinein wohl keine bekommen bzw. wäre sie aufgehoben worden, da er aus dem Vergleich ne ziemlich hohe Abfindung bekommen hat. Von daher hab ich etwas die Pferde scheu gemacht, aber besser man fragt nach. Somit bekommt er nun von uns einen Teil wieder zurück.....
Trotzdem für die Hilfe
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Wieso?Mi_Ra hat geschrieben: Somit bekommt er nun von uns einen Teil wieder zurück.....
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Weil wir ja schon PKH bezahlt bekommen haben, als dieser gemerkt hat, dass er RS hat. Sprich wir haben PKH dann die Differenz zu den normalen RVG Gebühren plus, dass was er/RS bezahlt hat, also haben wir jetzt das Überzahlte, bis wir vom Mdt die Mitteilung der Bankverbindung bekommen, aufm Fremdgeld und das bekommt er dann zurück. An die LOK hat er ja alles zurückbezahlt.