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Re: terminsvertreter

Verfasst: 28.10.2015, 09:08
von Melli247
Hallo zusammen!
Klinke mich hier mal an, weil es gerade so passend ist!
Wir wurden, ähnlich wie Bifi82, von einer Firma beauftragt, lediglich einen Termin wahrzunehmen. Einen Hauptbevollmächtigten gibt es nicht, da die Firma das selbst gemacht hat - ich gehe auch hier von einer Rechtsabteilung aus.

Ich habe nunmehr abgerechnet: 0,65 VG (3401) + 1,2 TG (3402)

Mdt. schreibt jetzt "nach aktueller Rechtsprechung erhält ein Terminvertreter eine 0,4 VG, da es keinen Hauptbevollmächtigten gibt". :-?

Ich habe jetzt schon gelesen und gegooglet und fand nur den Post von Adora Belle, in dem sie auch auf die 0,4 VG hinweist. In meinem <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 21. Auflage, gibt es hierzu (glaube ich) nur VV3401 Rn11: Der Terminvertreter setzt nicht voraus, dass es neben ihm auch einen VerfBev. gibt. Nimmt die Partei ihre Rechte selbst war und will sie nur im Termin von einem RA vertreten sein, so ist letzterer Terminsvertreter.

Kennt einer Entscheidungen hierzu??? :thx :thx :thx

LG Melli

Re: terminsvertreter

Verfasst: 28.10.2015, 10:26
von Anahid
Ich kenne eine Fundstelle (hättest den Gerold weiterlesen sollen ;)) <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 21. Auflage, VV 3401 Rn. 35

Re: terminsvertreter

Verfasst: 28.10.2015, 11:09
von Melli247
:patsch

Und ich hab auch noch weitergeblättert und habe es überlesen!!!

:thx für Deine Hilfe!!!