Sozialgericht / Gebühren
- Liesel
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Na mit der 3501. Was willst du denn da noch wissen?
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Mittelgebühr nach dem bis 31.07.2013 gültigen RVG - 87,50 Euro
Geht auch etwas freundlicher.
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Tut mir leid man ich bin so genervt mit der Kacke habe überhaupt keine Ahnung ... man als Anfängerin als Reno ist vieles schwerer als das man denkt... ich danke dir vom ganzen Herzen.
Nur noch eine letzt Frage also rechne ich nur die Verfahrensgebühr Nr. 3501 mit Auslagen und 19% Umsatzsteuer für den Festsetzungsantrag ab?? Kann ich das irgendwo nachlesen, weil mein Chef will das nachher sehen als Beweis warum ich das so abgerechnet habe?
Nur noch eine letzt Frage also rechne ich nur die Verfahrensgebühr Nr. 3501 mit Auslagen und 19% Umsatzsteuer für den Festsetzungsantrag ab?? Kann ich das irgendwo nachlesen, weil mein Chef will das nachher sehen als Beweis warum ich das so abgerechnet habe?
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Halt ihm das RVG unter die Nase. Das dürfte wohl genügen. Die 3501 ist ja eindeutig.
Ja, 3501 zuzügl. PTE und MwSt (gehe ich nicht davon aus, daß eure Mandantschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist bei einem SGG-Verfahren).
Ja, 3501 zuzügl. PTE und MwSt (gehe ich nicht davon aus, daß eure Mandantschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist bei einem SGG-Verfahren).
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Für die Berechnung der 3501 ist es uninteressant, ob es ein Vorverfahren gab. Dies ist nur für die Berechnung der VG des Verfahrens an sich zu beachten.
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Ich weiß doch nicht, was ihr bisher abgerechnet habt.
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Wir hatten das Gericht gebeten die Rechtsanwaltskosten wie folgt festzusetzen:
Verfahrensgebürh Nr. 3103
Terminsgebühr Nr. 3106
Auslagenpauschale
19 % UST
Danach haben wir einen Beschluss bekommen wo die außergerichtlichen Kosten aus 238 lt nachstehender Berechnung festgesetzt..
Verfahrensgebürh Nr. 3103
Terminsgebühr Nr. 3106
Auslagenpauschale
19 % UST
Danach haben wir einen Beschluss bekommen wo die außergerichtlichen Kosten aus 238 lt nachstehender Berechnung festgesetzt..