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Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 16.11.2014, 19:09
von Pepples
Das Gericht meint mit außergerichtliche Kosten, die Kosten der Parteien im Verfahren.
Die außergerichtlichen Kosten, die du wahrscheinlich meinst, sind die vorgerichtlichen Kosten. :wink:

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 16.11.2014, 20:31
von ReNo2014
Nochmal zu @13: Ich habe das ganze Forum durchsucht, bevor ich mein Thema eröffnet habe, aber in jedem Thema steht es nicht ausführlich erklärt.

@Pepples: Also meint das Gericht mit außergerichtliche Kosten (gerichtliche Kosten) also einen KAA über Verfahrens und Terminsgebühr und einen KAA nach 106 über die Gerichtskosten oder wie?

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 16.11.2014, 20:53
von online
Außergerichtliche Kosten =
1. die Vergütung, die der RA für die Vertretung der Partei im Rechtsstreit verdient hat
2. Parteiauslagen im Rechtsstreit

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 16.11.2014, 21:34
von ReNo2014
Also mache ich jetzt einen KAA nur über die Gerichtskosten nach § 106

oder

einen ganz normalen KFA über die 3100, abzgl. Anrechnung der 2300, 3104, 7002 nach § 104 ? :huepf

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 16.11.2014, 21:40
von online
Du machst einen ganz normalen Kostenfestsetzungsantrag und nimmst auf § 106 ZPO Bezug. Gerichtskostenvorschuss schreibst Du mit rein, wenn ihr welchen bezahlt habt. Verzinsungsantrag nicht vergessen. :wink:

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 16.11.2014, 21:44
von Sonnenkind
Anrechnung der Geschäftsgebühr wird in deinem Fall nicht so ganz passen. Du schreibst, dass eure Mandantin verklagt wurde und die Klage abgewiesen wurde. Es dürfte also keine Geschäftsgebühr bezahlt worden sein.

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 16.11.2014, 21:45
von Jupp03/11
Und ich weise noch einmal auf meinen Beitrag hin. :mrgreen:

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 16.11.2014, 21:45
von Sonnenkind
Online: Ist es nicht ein Kostenausgleichungsantrag?

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 16.11.2014, 21:47
von online
Ja, § 106 ZPO heißt: Kostenausgleichung.

Hat denn der Verfahrensgegner einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt? Hat Euch das Gericht aufgefordert, einen Kostenfestsetzungsantrag zu stellen (siehe Jupp)?

Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte

Verfasst: 16.11.2014, 21:48
von Jupp03/11
online, lass die Kostenfestsetzung weg.