Kostenausgleichungsantrag über Gerichtskosten
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Hallo,
ich greife mal das Thema auf.
Wir vertreten die Kläger. Bei uns wurde Kostenaufhebung (also jeder trägt seine Kosten selber) vereinbart. Nun soll ich nur über die klägerseits bereits gezahlten Gerichtskosten die Teilung gegen den Beklagten beantragen.
Bloß wie sieht so ein Antrag aus. Wir arbeiten mit Datev. Nehme ich meinen Kostenfestsetzungsantrag nach § 106? Nur ich kann doch da nicht meine Gebührenabrechnung reinnehmen. Könnt Ihr mir evtl. helfen?
Liebe Grüße
Sandra
ich greife mal das Thema auf.
Wir vertreten die Kläger. Bei uns wurde Kostenaufhebung (also jeder trägt seine Kosten selber) vereinbart. Nun soll ich nur über die klägerseits bereits gezahlten Gerichtskosten die Teilung gegen den Beklagten beantragen.
Bloß wie sieht so ein Antrag aus. Wir arbeiten mit Datev. Nehme ich meinen Kostenfestsetzungsantrag nach § 106? Nur ich kann doch da nicht meine Gebührenabrechnung reinnehmen. Könnt Ihr mir evtl. helfen?
Liebe Grüße
Sandra
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Sandra
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- NORTHERN DINO
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ReNo2014 hat geschrieben:ach jetzt versteh ich den Sinn.. die Kosten des RECHTSSTREITS UND DES VERGLEICHS werden gegeneinander aufgehoben.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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