Abrechnung Strafsache nach Einstellung gem. § 153a
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, dann natürlich 2x 12 EUR. Aber keine Tätigkeit in dem hinzuverbundenen Verfahren vor Verbindung.
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- Foren-Azubi(ene)
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ja genau, so hab ich jetzt auch gedacht
vielen Dank
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