Reisekosten beim mehreren Beklagten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
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#11

25.06.2014, 17:00

Deine zitierte Rechtsprechung zeigt doch nur, dass höhere Kosten durch die Beauftragung eines weder am Geschäftssitz der Partei, noch am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts nicht geschuldet werden. Im Umkehrschluss heißt das genau das, was ich unter #4 geschrieben habe: höchstens erstattet werden die Kosten vom Geschäftssitz der Partei zum Gericht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
beauty80

#12

26.06.2014, 09:11

:thx für eure Antworten.
Dann werd ich das mal so machen! :lol:
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