Reisekosten beim mehreren Beklagten
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Deine zitierte Rechtsprechung zeigt doch nur, dass höhere Kosten durch die Beauftragung eines weder am Geschäftssitz der Partei, noch am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts nicht geschuldet werden. Im Umkehrschluss heißt das genau das, was ich unter #4 geschrieben habe: höchstens erstattet werden die Kosten vom Geschäftssitz der Partei zum Gericht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.