Kostenausgleichsantrag gem. § 106 ZPO

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Js123
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#11

27.04.2015, 11:04

also kann die Gegenseite auch die Geschäftsgebühr nicht anrechnen?
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
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Liesel
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#12

27.04.2015, 11:07

Die Anrechnung der GeschG ist eine ganz andere Baustelle. Anzurechnen ist, wenn die komplette GeschG gegen den Gegner mit tituliert oder diese bereits vom Gegner gezahlt wurde - vorliegend also Titulierung gegen euren Mandanten bzw. Zahlung durch diesen.
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Adora Belle
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#13

27.04.2015, 11:12

Wenn sie es macht, wäre das zu Eurem Vorteil, denn das verringert die VG. Da aber die GG gegen Euch nicht tituliert ist, und wohl auch nix gezahlt wurde, ist die Anrechnung sachlich falsch.
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NORTHERN DINO
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#14

27.04.2015, 11:13

Eine Anrechnung auf Beklagtenseite kommt ohnehin so gut wie nicht vor. Die diesbezügliche Titulierung einer GG wäre die mega-große Ausnahme. ;)
~ Grüßle ~
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