Re: Abrechnung Verwaltungsverfahren
Verfasst: 17.01.2020, 09:37
Guten Morgen Ihr Lieben,
ich klinke mich hier einfach mal rein und hoffe auf Hilfe....
Ich soll folgende Sache abrechnen:
2 Bescheide vom Abwasserverband erlassen. 07/2011 Wert beide Bescheide 36400€
Mdt hat Widerspruch eingelegt
11/2011 haben wir uns dann angezeigt
Akteneinsicht beantragt
Antwort 02/2012
Akte war nicht vollständig - keine Antwort erhalten
03/2012 haben wir dann den Widerspruch begründet
11/2014 wurden die Widersprüche zurückgewiesen und damit gleich nach berechnet (knapp 42000 €)
Antrag auf Aussetzung sofortige Vollziehung wurde ebenfalls abgelehnt
12/2014 haben wir dann Klage eingereicht und 04/2015 Begründet
05/2015 Abwasserverband ist vom Gericht gebeten worden keine weitere Vollziehung durchzuführen.
12/2015 Gericht will Sachstandsinfo der außergerichtlichen Bemühungen
01/2016 wir teilen mit keine Einigung
02/2016 Abwasserverband setzt bescheide aus und erklärt den Rechtsstreit für erledigt - Kostenübernahmeerklärung
03/2016 wir schließen uns an
Es ergehen folgende Beschlüsse:
"Der Zuziehungsantrag im Eilverfahren wird abgelehnt da der Antrag auf Aussetzung Vollziehung dem hiesigen Antragsverfahren vorgeschaltet war, nicht um ein Vorverfahren im Sinne § 162 Abs. 2 S.2 VwGO handelt???
Verfahren wird eingestellt. Kosten trägt der Beklagte. Gerichtsgebühr ermäßigt sich. Streitwert festgesetzt auf knapp 10500 €.
Gründe: Verfahren war nach §92 Abs 3 Satz 1 einzustellen.
Streitwertfestsetzung entspricht der Bedeutung der Sache für die Antragstellerin.
Für das vorläufige Rechtsschutzverfahren ist der Wert auf ein viertel ermäßigt worden.
Dann hat meine Vorgängerin im Dezember 2016 einen KFA gestellt.
Wert: 10500
1,3 3100
1,0 Erledigung
PTE
USt
Wurde auf bewilligt und auch gezahlt.
Nun kommt mein Chef zu mir und möchte wissen was wir für die unterschiedlichen Verfahren nach rvg abrechnen dürfen?
Hilfe????????
Ich würde jetzt das Widerspruchsverfahren auf das Außergerichtliche anrechnen?
Welcher Wert?
Das gerichtliche ist ja durch den KFA schon abgerechnet oder?
Wie rechne ich die Aussetzung der Vollziehung ab?
Hoffe ihr könnt mir helfen.....
Vielen Dank im Voraus.
ich klinke mich hier einfach mal rein und hoffe auf Hilfe....
Ich soll folgende Sache abrechnen:
2 Bescheide vom Abwasserverband erlassen. 07/2011 Wert beide Bescheide 36400€
Mdt hat Widerspruch eingelegt
11/2011 haben wir uns dann angezeigt
Akteneinsicht beantragt
Antwort 02/2012
Akte war nicht vollständig - keine Antwort erhalten
03/2012 haben wir dann den Widerspruch begründet
11/2014 wurden die Widersprüche zurückgewiesen und damit gleich nach berechnet (knapp 42000 €)
Antrag auf Aussetzung sofortige Vollziehung wurde ebenfalls abgelehnt
12/2014 haben wir dann Klage eingereicht und 04/2015 Begründet
05/2015 Abwasserverband ist vom Gericht gebeten worden keine weitere Vollziehung durchzuführen.
12/2015 Gericht will Sachstandsinfo der außergerichtlichen Bemühungen
01/2016 wir teilen mit keine Einigung
02/2016 Abwasserverband setzt bescheide aus und erklärt den Rechtsstreit für erledigt - Kostenübernahmeerklärung
03/2016 wir schließen uns an
Es ergehen folgende Beschlüsse:
"Der Zuziehungsantrag im Eilverfahren wird abgelehnt da der Antrag auf Aussetzung Vollziehung dem hiesigen Antragsverfahren vorgeschaltet war, nicht um ein Vorverfahren im Sinne § 162 Abs. 2 S.2 VwGO handelt???
Verfahren wird eingestellt. Kosten trägt der Beklagte. Gerichtsgebühr ermäßigt sich. Streitwert festgesetzt auf knapp 10500 €.
Gründe: Verfahren war nach §92 Abs 3 Satz 1 einzustellen.
Streitwertfestsetzung entspricht der Bedeutung der Sache für die Antragstellerin.
Für das vorläufige Rechtsschutzverfahren ist der Wert auf ein viertel ermäßigt worden.
Dann hat meine Vorgängerin im Dezember 2016 einen KFA gestellt.
Wert: 10500
1,3 3100
1,0 Erledigung
PTE
USt
Wurde auf bewilligt und auch gezahlt.
Nun kommt mein Chef zu mir und möchte wissen was wir für die unterschiedlichen Verfahren nach rvg abrechnen dürfen?
Hilfe????????
Ich würde jetzt das Widerspruchsverfahren auf das Außergerichtliche anrechnen?
Welcher Wert?
Das gerichtliche ist ja durch den KFA schon abgerechnet oder?
Wie rechne ich die Aussetzung der Vollziehung ab?
Hoffe ihr könnt mir helfen.....
Vielen Dank im Voraus.