Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Eileen
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#11
13.02.2014, 14:25
Dafür schon mal
Ich weiß nur nicht wie ich die 2,5 Gerichtskosten ausrechnen soll.
Ich habe einen Streitwert von 2009,00 €. Da kommt bei mir 810,00 € raus. Das scheint mir sehr viel zu sein...
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Liesel
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#12
13.02.2014, 14:31
2,5 GK bei einem SW von 2.009,00 sind 270,00 Euro.
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Eileen
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#13
13.02.2014, 14:34
Und wie kommst du darauf?
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#14
13.02.2014, 14:38
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden ... _08_13.pdf
1 Gebühr: 108,00 Euro x 3 = 324,00 Euro abzügl. 1/2 Gebühr (54,00 Euro) = 270,00 Euro
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#15
13.02.2014, 14:42
Vielen lieben Dank!!!!
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Eileen
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#16
13.02.2014, 15:48
Ich habe da doch noch mal eine Frage
Mein Chef möchte jetzt wissen ob das stimmt, dass unser Mandant die 2,5 Gerichtskosten zahlen muss und wenn ja wo es festgelegt ist.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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#17
13.02.2014, 15:53
Im Baumbach, Rn. 8 zu § 696 steht, daß der Antragsgegner, wenn er das streitige Verfahren beantragt, zwar nicht vorschußpflichtig, allerdings trotzdem Kostenschuldner ist (22 Abs. 1 GKG).
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