Streitiges Verfahren erzwingen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Eileen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 16.01.2014, 10:13
Beruf: RA-Fachangestellte

#11

13.02.2014, 14:25

Dafür schon mal :thx

Ich weiß nur nicht wie ich die 2,5 Gerichtskosten ausrechnen soll.
Ich habe einen Streitwert von 2009,00 €. Da kommt bei mir 810,00 € raus. Das scheint mir sehr viel zu sein...
:oops:
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#12

13.02.2014, 14:31

2,5 GK bei einem SW von 2.009,00 sind 270,00 Euro.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Eileen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 16.01.2014, 10:13
Beruf: RA-Fachangestellte

#13

13.02.2014, 14:34

Und wie kommst du darauf? :shock:
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#14

13.02.2014, 14:38

http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden ... _08_13.pdf

1 Gebühr: 108,00 Euro x 3 = 324,00 Euro abzügl. 1/2 Gebühr (54,00 Euro) = 270,00 Euro
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Eileen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 16.01.2014, 10:13
Beruf: RA-Fachangestellte

#15

13.02.2014, 14:42

Vielen lieben Dank!!!!
Eileen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 16.01.2014, 10:13
Beruf: RA-Fachangestellte

#16

13.02.2014, 15:48

Ich habe da doch noch mal eine Frage :oops:

Mein Chef möchte jetzt wissen ob das stimmt, dass unser Mandant die 2,5 Gerichtskosten zahlen muss und wenn ja wo es festgelegt ist.

:thx
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#17

13.02.2014, 15:53

Im Baumbach, Rn. 8 zu § 696 steht, daß der Antragsgegner, wenn er das streitige Verfahren beantragt, zwar nicht vorschußpflichtig, allerdings trotzdem Kostenschuldner ist (22 Abs. 1 GKG).
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten