Kostenausgleichung bei zwei Klägern

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
BEZ
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#11

20.06.2014, 14:08

Es wurde bisher mit niemanden abgerechnet
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Liesel
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#12

20.06.2014, 14:12

Dann erstattest du doch auch nichts.

Rechnungen würde ich prozentual aufsplitten (Klage/Widerklage).
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#13

20.06.2014, 14:18

Ja ich erstatte klar nix - brauche aber ne Abrechnung für die Akte

Ich glaube ich geb das mal an die Buchhaltung weiter :twisted:
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#14

20.06.2014, 14:20

Du mußt das prozentual rechnen - SW Klage / SW Widerklage
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