Beratungsgebühr
- Rehlein39
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Danke, jetzt weiss ich, wo die Mindestgebühr herkommt
Tja, bin mir auch nicht sicher, ob das als Beratung gilt, aber Chef will so wenig wie möglich abrechnen und wir haben bis auf die Einholung der 2. Ausfertigung ja auch nichts gemacht. Wüsste nicht, was ich da sonst abrechnen kann, wir waren ja auch nicht im Bereich der ZV tätig.
Tja, bin mir auch nicht sicher, ob das als Beratung gilt, aber Chef will so wenig wie möglich abrechnen und wir haben bis auf die Einholung der 2. Ausfertigung ja auch nichts gemacht. Wüsste nicht, was ich da sonst abrechnen kann, wir waren ja auch nicht im Bereich der ZV tätig.
- Frau Cindy
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Wenn ich den SV richtig verstanden habe, seid ihr doch mit der ZV beauftragt gewesen. Ich weiß zwar nicht, wie hoch die Forderung ist, aber ne 0,3 Gebühr ist ja meist auch nicht die Welt.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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- Rehlein39
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Hm, wir sollten "erstmal nur die 2. vollstr. Ausf. anfordern" und dann wollte Mdt. überlegen, was er macht! Chef meint, ZV-Auftrag hatten wir somit nicht - will er auch nicht abrechnen, GW wäre 7.000,00 €!
Wäre doch mal ein schöner Wert - aber er will ja "so wenig wie möglich", also wohl doch die 15,00 €.
Ein einfaches Schreiben haben wir in dem Sinne ja auch nicht gemacht, wir haben ja nicht an den Gegner geschrieben, sondern nur einen Dreizeiler ans Gericht.
Wäre doch mal ein schöner Wert - aber er will ja "so wenig wie möglich", also wohl doch die 15,00 €.
Ein einfaches Schreiben haben wir in dem Sinne ja auch nicht gemacht, wir haben ja nicht an den Gegner geschrieben, sondern nur einen Dreizeiler ans Gericht.
- Frau Cindy
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Dann fällt mir nur noch 3403 ein, aber die ist ja noch höher als 3309. Soll er eben eine Pauschale abrechnen, wenn ihm die gesetzlichen Gebühren zu hoch sind.
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung, Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung § 13 RVG, Nr. 3309 VV RVG, § 18 I Nr. 5 RVG
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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