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Re: Beratungshilfegebühr

Verfasst: 06.08.2013, 16:35
von alraune
Bei RA-Micro im Gebührenprogramm gibt es doch bei "53 Fakturierung" den Button "44 Pauschalhonorar Brutto". Da hab ich den Bruttobetrag von 15,00 € mal probeweise eingegeben und es wird eine Rechnung über 12,61 € netto und 2,39 € Mehrwertsteuer erstellt.

Vielleicht hilft's ja?

Re: Beratungshilfegebühr

Verfasst: 13.08.2013, 15:18
von Cortana
Mich hat das heute auch gewundert...Hatte seit der Änderung keine Abrechnung über BRH. Wir im Büro haben das bisher immer so gemacht, dass wir die 10,00 € bar kassiert haben und den Mdten nur eine Quittung ausgestellt haben. Hinterher wurde eine Rechnung nur für die Akte erstellt und darauf versehen, dass Mdt Kosten schon beglichen hat. Aber mit den 15,01 € ist ja echt blöd! Ich werde das wohl so machen, dass die Mdten weiterhin 15,00 € zahlen und ich auch nur 15,00 € in die Akte buchen werde. Ich frage mich allerdings, ab wann ich die 15,00 € nehme. Ab dem Tag, an dem die Mdten hier einen Besprechungstermin vereinbart haben, oder wann der Berechtigungsschein beim AG erteilt wurde. Weil dort unten in den Belehrungen steht ja immer, dass sie nur eine einmalige Pauschale von xy € zahlen müssen....

Re: Beratungshilfegebühr

Verfasst: 13.08.2013, 16:41
von likema31
Geniesserin hat geschrieben:Habe jetzt mal nachgeschaut, die erste Berechnung sagt, dass von 15,00 € brutto, 12,61 € netto herauskommen. Gibt man den Betrag in die Rechnung ein (in RAM so hinterlegt), kommen mit MwST. 15,01 € raus.
Nimmt man netto 1 €ct. weniger, kommen brutto 14,99 € raus.

Löst man jetzt diesen, Verzeihung, Mist, oder mache ich mir zuviele Gedanken darum?
Wenn das mit dem Taschenrechner ausrechne, lande ich bei 15,0059 € brutto, ausgehend von 12,61 €.

Rechne ich rückwärts, habe ich folgende Zahlen: 12,605 €, gerundet, 12,61 € x 19% (=2,394) = 14,999 €

Ich denke, man muss die 12,605 aufrunden. Damit klappt es dann auch.

Im Übrigen dürften die 14,999 € auch aufgerundet werden, weil Rundungsfehler vom Finanzamt akzeptiert werden. Jedenfalls sagt mir das mein Steuerprogramm so. :wink:

Re: Beratungshilfegebühr

Verfasst: 29.08.2013, 16:58
von Geniesserin
Hat inzwischen jemand "Erfahrungwerte" oder eine einheitliche Vorgehensweise im Büro gefunden?
Wir haben demnächst wieder neue Mandate mit BerH und ich tendiere derzeit dazu, die Summe manuell im Kostenprogramm anzugeben.

Re: Beratungshilfegebühr

Verfasst: 29.08.2013, 17:10
von suzette
einheitliche Vorgehensweise:

siehe alraune (#11) "G44 Pauschalhonorar Brutto".

Das kann ja aber keine Dauerlösung sein.

Ich schreib das gleich mal dem Support von RA-MICRO.

Re: Beratungshilfegebühr

Verfasst: 29.08.2013, 23:00
von Nicole2706
Hi Leute,

was macht Ihr Euch so einen "Kopf" um diese paar Euro in der Rechnung? Bis 150 EUR ist eine Rechnung für Eure Chefs sowieso nicht ausweispflichtig!

Gruß,
Nicole

Re: Beratungshilfegebühr

Verfasst: 30.08.2013, 07:31
von suzette
Antwort vom Support:

Es handelt sich hierbei um eine Versionsunstimmigkeit, die mit einer der nächsten
Versionen behoben sein wird.

Als Übergangslösung kann hier, wie von Ihnen bereits genutzt, über die
Funktion Pauschalhonorar gearbeitet werden.

Re: Beratungshilfegebühr

Verfasst: 30.08.2013, 08:28
von Geniesserin
suzette hat geschrieben:Antwort vom Support:

Es handelt sich hierbei um eine Versionsunstimmigkeit, die mit einer der nächsten
Versionen behoben sein wird.

Als Übergangslösung kann hier, wie von Ihnen bereits genutzt, über die
Funktion Pauschalhonorar gearbeitet werden.
Danke für die Info.

Re: Beratungshilfegebühr

Verfasst: 30.08.2013, 09:23
von Fienchen
Dann hoffen wir mal, dass diese nächste Version bald kommt. :wink: