Arbeitsrechtliche Abrechung e.V, Hauptsache, Beschwerde
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich bin bei der Anrechnung leider nicht bei Dir Oli. Vorbemerkung 3 N. 4 VV RVG betrifft Geschäftsgebühren. Die sind hier aber nicht von Belang. Wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren die 1,3 VG nur aus dem Wert der eV berechnet wird, muss bei der Abrechnung der Hauptsache auch keine Anrechnung erfolgen.

