Arbeitsrechtliche Abrechung e.V, Hauptsache, Beschwerde

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 19154
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#21

21.09.2026, 08:56

Ich bin bei der Anrechnung leider nicht bei Dir Oli. Vorbemerkung 3 N. 4 VV RVG betrifft Geschäftsgebühren. Die sind hier aber nicht von Belang. Wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren die 1,3 VG nur aus dem Wert der eV berechnet wird, muss bei der Abrechnung der Hauptsache auch keine Anrechnung erfolgen.
Antworten