Guten Tag an alle!
Ich habe eine Frage:
Die Mandantin von unserer Kanzlei hatte Klage eingereicht.
Nunmehr wurde die Klage abgewiesen und die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 1.500 € vorläufig vollstreckbar.
Meine Frage:
Muss ich hier einen Kostenfestsetzungsantrag stellen?
Kostenfestsetzung
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Mascha Cirotto
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Kostenaufhebung heißt: Jeder zahlt die eigenen Anwaltskosten, Gerichtskosten werden geteilt. Du kannst Kostenausgleichung bei Gericht beantragen.
ventis secundis tene cursum
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legalspecialist
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§ 104 ZPOMascha Cirotto hat geschrieben: ↑18.08.2026, 14:00Guten Tag an alle!
Ich habe eine Frage:
Die Mandantin von unserer Kanzlei hatte Klage eingereicht.
Nunmehr wurde die Klage abgewiesen und die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 1.500 € vorläufig vollstreckbar.
Meine Frage:
Muss ich hier einen Kostenfestsetzungsantrag stellen?
https://www.iww.de/ve/archiv/musterform ... gen-f43024
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.
Gruß
Oli
Ego quoque nihil nisi captivus sum diversorum iurium.
Gruß
Oli
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