Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mascha Cirotto
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#1

18.08.2026, 14:00

Guten Tag an alle!
Ich habe eine Frage:
Die Mandantin von unserer Kanzlei hatte Klage eingereicht.
Nunmehr wurde die Klage abgewiesen und die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 1.500 € vorläufig vollstreckbar.
Meine Frage:
Muss ich hier einen Kostenfestsetzungsantrag stellen?
hmskapuze
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#2

27.08.2026, 15:06

Kostenaufhebung heißt: Jeder zahlt die eigenen Anwaltskosten, Gerichtskosten werden geteilt. Du kannst Kostenausgleichung bei Gericht beantragen.
ventis secundis tene cursum
legalspecialist
...ist hier unabkömmlich !
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#3

28.08.2026, 08:05

Mascha Cirotto hat geschrieben:
18.08.2026, 14:00
Guten Tag an alle!
Ich habe eine Frage:
Die Mandantin von unserer Kanzlei hatte Klage eingereicht.
Nunmehr wurde die Klage abgewiesen und die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 1.500 € vorläufig vollstreckbar.
Meine Frage:
Muss ich hier einen Kostenfestsetzungsantrag stellen?
§ 104 ZPO
https://www.iww.de/ve/archiv/musterform ... gen-f43024
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.

Gruß
Oli


Ego quoque nihil nisi captivus sum diversorum iurium. :pfeif
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