vielleicht kann mir jemand helfen. Wenn ich in einer Strafsache Kostenfestsetzung gg die eigene Partei beantrage, können ja nur die Mindestgebühren geltend gemacht werden, obwohl in der Regel die Mittelgebühren anfallen. Jetzt kann man sich vom Mandanten einen Hinweis unterschreiben lassen, dass er damit einverstanden ist, dass Mittelgebühren abgerechnet werden, allerdings heißt es dazu im Netz, dass der Anwalt das nicht vorab verlangen kann, da er vorher noch gar nicht weiß, in welchem Umfang seine Tätigkeit stattfinden wird, und es damit einer Vergütungsvereinbarung gleich kommt. Eine solche wäre allerdings nicht festsetzungsfähig.
Andersherum wird ein Mandant auch im Nachhinein keine Vereinbarung unterschreiben, wenn er eh nicht vorhat, zu zahlen. Auch mit einem Vorschuss ist das Problem nicht gelöst. Ich hatte einen Fall, wo wir den Vorschuss angerechnet haben, der Rechtspfleger aber meinte, dass dieser auch nur auf die Mindestgebühren angerechnet werden kann.
Kann mir jemand helfen? Wie kann ich eine solche Vereinbarung formulieren?
Vielen Dank schon mal

