Rechtsschutzversicherungen verweigern Vergleichsmehrwert
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Was die RSV jedenfalls mE nicht darf, ist diese quotierte Zahlung. Wenn sie für 40.000 eintrittspflichtig sind, müssen sie auch dafür zahlen und nicht für 75% aus 53.333. Ich sehe, dass der BGH das 2004 anders entschieden hat, das betrifft aber mE auch nicht denselben Sachverhalt. Dort ging es um Klage und Widerklage, für die das Gericht dann einen Gesamtstreitwert festgesetzt hat. Hier hat man aber einen Verfahrensstreitwert, und aus diesem hat mE auch die RSV zu leisten.