Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pepe
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#1
29.04.2025, 14:49
Hallo Zusammen,
wir haben zu einem auswärtigen Termin vor dem AG in einer Zivilsache einen Unterbevollmächtigten mit der Terminsvertretung in Untervollmacht beauftragt. Der Kollege hat den Termin auch wahrgenommen. Das Verfahren wurde gewonnen.
Wir stellen einen Kostenfestsetzungsantrag mit der Termingsgebühr. Das Gericht will die Terminsgebühr aber nicht festsetzen, "
weil wir den Termin ja nicht wahrgenommen, sondern der Kollege in Untervollmacht".
Kann mich bitte jemand von der Leitung schubsen.

Wenn ein Kollege in Untervollmacht den Termin wahrnimmt, warum sollen wir dann keine Terminsgebühr festsetzen lassen können?

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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
29.04.2025, 15:14
Differenziert wird nach Untervollmacht im eigenen Namen des RA und Untervollmacht im Namen des Mandanten. Nur das zweite ist erstattungsfähig, zum Streitstand bitte selbst googeln oder hier suchen, das wurde oft und ausführlich besprochen. Ein Überblick zb
hier.
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pepe
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#3
29.04.2025, 16:20
Vielen lieben Dank. Der Link hat sehr geholfen.