volle oder reduzierte Terminsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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aw78
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#1

26.01.2017, 10:26

Hallo,

ich habe eine Frage bezgl. einer Abrechnung:

Wir haben Klage eingereicht gegen 2 Beklagte (diese gesamtschuldnerisch zu verurteilen): Es hat ein Termin vor dem LG stattgefunden, bei diesem Termin war der Beklagte zu 1) anwaltlich vertreten und auch da; der Beklagte zu 2) war nicht da und auch nicht vertreten.

Es wurde streitig verhandelt, das Verfahren gegen den Beklagten zu 1) wurde an das AG verwiesen, gegen den Beklagten zu 2) erging ein VU.

Fallen jetzt beide Gebühren an? Die Terminsgebühr gem. 3104 für den Beklagten zu 1) und die gem. 3105 gegen den Beklagten zu 2)???? oder fällt nur die 1,2 Terminsgebühr an? Im VU wurde der Beklagte zu 2) verurteilt die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Vielen Dank im Voraus.
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Anahid
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#2

26.01.2017, 11:01

Es fällt nur die 1,2 TG an.
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#3

30.01.2025, 09:29

ich hab hier wieder eine blöde Frage, Kosten :angst Schriftliches Verfahren, also Termin eig. vorgeschrieben, ich bekomme doch eine 0,5 TG? Gegner macht diese im KAA nicht geltend, aber vermutlich vergessen? normales Zivilrecht, neues RVG
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Hühnerhaufen
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#4

30.01.2025, 09:56

Die Gegenseite hat die Klage zurückgenommen?

Eine 1,2 Terminsgebühr fällt nur an, wenn ihr euer Einverständnis zu einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren erklärt habt (und natürlich die Gegenseite).

Das Gericht hätte Euch bei Klagrücknahme dann um eure Zustimmung bitten müssen.
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#5

30.01.2025, 10:07

ne ich habe ein Urteil
Hühnerhaufen hat geschrieben:
30.01.2025, 09:56

Eine 1,2 Terminsgebühr fällt nur an, wenn ihr euer Einverständnis zu einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren erklärt habt.
haben wir
Zuletzt geändert von paralegal6 am 30.01.2025, 10:08, insgesamt 1-mal geändert.
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#6

30.01.2025, 10:07

paralegal6 hat geschrieben:
30.01.2025, 09:29
ich hab hier wieder eine blöde Frage, Kosten :angst Schriftliches Verfahren, also Termin eig. vorgeschrieben, ich bekomme doch eine 0,5 TG? Gegner macht diese im KAA nicht geltend, aber vermutlich vergessen? normales Zivilrecht, neues RVG
Wie ist das Verfahren denn ausgegangen? Urteil? Vergleich?
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#7

30.01.2025, 10:08

Urteil, Klage teilweise abgewiesen
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#8

30.01.2025, 10:09

Dann gibt es sogar eine 1,2 TG.
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#9

30.01.2025, 10:09

:yeah :thx
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