Hallo,
ich habe eine Frage bezgl. einer Abrechnung:
Wir haben Klage eingereicht gegen 2 Beklagte (diese gesamtschuldnerisch zu verurteilen): Es hat ein Termin vor dem LG stattgefunden, bei diesem Termin war der Beklagte zu 1) anwaltlich vertreten und auch da; der Beklagte zu 2) war nicht da und auch nicht vertreten.
Es wurde streitig verhandelt, das Verfahren gegen den Beklagten zu 1) wurde an das AG verwiesen, gegen den Beklagten zu 2) erging ein VU.
Fallen jetzt beide Gebühren an? Die Terminsgebühr gem. 3104 für den Beklagten zu 1) und die gem. 3105 gegen den Beklagten zu 2)???? oder fällt nur die 1,2 Terminsgebühr an? Im VU wurde der Beklagte zu 2) verurteilt die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Vielen Dank im Voraus.
volle oder reduzierte Terminsgebühr
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4059
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
ich hab hier wieder eine blöde Frage, Kosten
Schriftliches Verfahren, also Termin eig. vorgeschrieben, ich bekomme doch eine 0,5 TG? Gegner macht diese im KAA nicht geltend, aber vermutlich vergessen? normales Zivilrecht, neues RVG


-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2713
- Registriert: 27.02.2014, 14:14
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Die Gegenseite hat die Klage zurückgenommen?
Eine 1,2 Terminsgebühr fällt nur an, wenn ihr euer Einverständnis zu einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren erklärt habt (und natürlich die Gegenseite).
Das Gericht hätte Euch bei Klagrücknahme dann um eure Zustimmung bitten müssen.
Eine 1,2 Terminsgebühr fällt nur an, wenn ihr euer Einverständnis zu einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren erklärt habt (und natürlich die Gegenseite).
Das Gericht hätte Euch bei Klagrücknahme dann um eure Zustimmung bitten müssen.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4059
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
ne ich habe ein Urteil
haben wirHühnerhaufen hat geschrieben: ↑30.01.2025, 09:56
Eine 1,2 Terminsgebühr fällt nur an, wenn ihr euer Einverständnis zu einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren erklärt habt.
Zuletzt geändert von paralegal6 am 30.01.2025, 10:08, insgesamt 1-mal geändert.

- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 18180
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wie ist das Verfahren denn ausgegangen? Urteil? Vergleich?paralegal6 hat geschrieben: ↑30.01.2025, 09:29ich hab hier wieder eine blöde Frage, KostenSchriftliches Verfahren, also Termin eig. vorgeschrieben, ich bekomme doch eine 0,5 TG? Gegner macht diese im KAA nicht geltend, aber vermutlich vergessen? normales Zivilrecht, neues RVG


- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4059
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Urteil, Klage teilweise abgewiesen

- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4059
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro


