Gebühr 2300 doppelt?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pidellal
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#1

04.09.2024, 11:11

Hallo zusammen,
meine Chef meint, irgendwo gelesen zu haben, dass er die Geb. 2300 erneut fordern kann, wenn die außergerichtlichen Verhandlungen sich länger als 3 Jahre hingezogen haben. Ich habe das noch nicht gehört. Ihr? Wenn ja, wo finde ich das?
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Adora Belle
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#2

04.09.2024, 11:34

Nein, sowas gibt es nicht. Es gibt nur §15, dort insbesondere Abs.2 und Abs.5 Satz 2. Da steht alles drin.
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paralegal6
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#3

04.09.2024, 15:24

ne, es kommt nicht darauf an, dass sich die Sache über 3 Jahre hinzieht, neu ist es, wenn die Sache seit 2 Jahren erledigt war und dann nochmal was kommt, steht wie adora sagt in 15
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pidellal
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#4

05.09.2024, 14:28

Perfekt. Ganz herzlichen Dank paralegal6
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