Hallo zusammen,
meine Chef meint, irgendwo gelesen zu haben, dass er die Geb. 2300 erneut fordern kann, wenn die außergerichtlichen Verhandlungen sich länger als 3 Jahre hingezogen haben. Ich habe das noch nicht gehört. Ihr? Wenn ja, wo finde ich das?
Gebühr 2300 doppelt?
- Adora Belle
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Nein, sowas gibt es nicht. Es gibt nur §15, dort insbesondere Abs.2 und Abs.5 Satz 2. Da steht alles drin.
- paralegal6
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ne, es kommt nicht darauf an, dass sich die Sache über 3 Jahre hinzieht, neu ist es, wenn die Sache seit 2 Jahren erledigt war und dann nochmal was kommt, steht wie adora sagt in 15