Guten Morgen,
ich bräuchte mal meinen guten Rat von euch für meine Abrechnung.
Für meinen Mandanten habe ich gegen eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung Klage eingereicht und einen Antrag zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Das Verwaltungsgericht hat im e.R. Verfahren einen Mediationstermin angeregt, welcher auch von beiden Seiten angenommen wurde.
Im Termin wurde klar, dass auch das Hauptsacheverfahren durch eine Einigung mit erledigt werden konnte, so dass eine außergerichtliche Vereinbarung geschlossen wurde und damit beide Verfahren für erledigt erklärt wurden. Die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben. Mit meiner Mandantin habe ich vorweg einen Gegenstandswert von bis zu 13.000 EUR für beide Verfahren vereinbart. Klar ist, dass für beide rechtshängige Angelegenheiten die Verfahrensgebühr abgerechnet werden kann. Inwieweit verhält sich das mit der Termins- und Einigungsgebühr?
Beste Grüße
Hopfy
Erledigung von e.R.-Verfahren und Hauptsache im Mediationstermin
- Adora Belle
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TG und EG sind im ER-Verfahren aus dem zusammengerechneten Wert angefallen, quasi eine vereinfachte Mehrwertabrechnung.
-
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Hallo.- Ich hätte ebenfalls eine Frage zum Thema Einigungsgebühr bei Erledigung Hauptsache.
- GGS reicht Klage ein
- wir verteidigen uns dagegen
- mehrere Telefonate zwischen den RAen der Parteien (unser Einwand: Erledigung ist bereits vor der Klageerhebung eingetreten)
- schlussendlich Einigung zwischen den RAen der Parteien, dass übereinstimmend Erledigung der Hauptsache erklärt wird
- über die Kostenfolge konnte sich jedoch nicht geeinigt werden, daher haben was Gericht entscheiden lassen
Das OLG Köln, Beschluss v 9.3.16, 17 W 287/15 entschieden, dass in solchen Fällen neben der VG und der TG auch eine EG über den GW der Hauptsache entsteht. Seht ihr das auch so?
LG
- GGS reicht Klage ein
- wir verteidigen uns dagegen
- mehrere Telefonate zwischen den RAen der Parteien (unser Einwand: Erledigung ist bereits vor der Klageerhebung eingetreten)
- schlussendlich Einigung zwischen den RAen der Parteien, dass übereinstimmend Erledigung der Hauptsache erklärt wird
- über die Kostenfolge konnte sich jedoch nicht geeinigt werden, daher haben was Gericht entscheiden lassen
Das OLG Köln, Beschluss v 9.3.16, 17 W 287/15 entschieden, dass in solchen Fällen neben der VG und der TG auch eine EG über den GW der Hauptsache entsteht. Seht ihr das auch so?
LG
- Anahid
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Wenn sich über die Erledigung geeinigt wurde, sehe ich hier auch den Anfall einer EG.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.